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Integration - Gefahr oder Chance ?

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Geschrieben von Joachim Koch, AH VDSt München   
Wednesday, 22. October 2008
Die Straßburg in Kärnten
Die Straßburg in Kärnten
Vortrag auf der Straßburgtagung des VVDSt am 18. Oktober 2008

Wenn man sich mit dem Thema Integration von Immigranten auseinandersetzen will, muss man zunächst darlegen, wie dieses Problem entstanden ist und welche Dimensionen es hat. Danach müssen die konkreten Gründe für das Problem und die Widerstände gegen eine Lösung erörtert werden. Schließlich muss darüber gesprochen werden, welche Aktionen zur Lösung des Problems ergriffen werden müssen.

                                 I. 
Entstehung und Dimensionen des Problems

1. Die Bundesrepublik Deutschland hatte von 1945 bis 1961 Millionen von Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Gebieten östlich von Oder und Neiße, d.h. aus Schlesien, der Mark Brandenburg, Pommern und Ostpreußen sowie aus der ehemaligen DDR aufnehmen und integrieren müssen.

Mitte der 50er Jahre setzte eine andere Zuwanderungswelle ein. Zwischen 1955 und 1974 wurden durch die Anwerbebüros der Bundesanstalt für Arbeit aufgrund von Anwerbeabkommen mit Italien (1955), Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968)  14 Millionen Arbeitsemigranten in die Bundesrepublik geholt. Der Aufenthalt dieser Arbeitsemigranten war von beiden Seiten als vorübergehend geplant. Der Staat setze auf ein Rotationsverfahren und die meisten Arbeitsemigranten hatten ebenfalls nicht vor, sich dauerhaft in der Bundesrepublik niederzulassen. Das Modell geriet jedoch in die Krise. Die Unternehmen wollten nicht ständig neue Leute einarbeiten und viele Träume der Arbeitsemigranten, hier durch Arbeit schnell an Geld kommen zu können, zerschellten an der Realität.

Ab Anfang der 70er Jahre stieg die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung sah sich deshalb bei steigender Arbeitslosenzahl 1973 gezwungen, einen Anwerbestopp für Arbeitsemigranten zu verfügen. Daraufhin entschlossen sich viele Arbeitsemigranten in der Bundesrepublik zu bleiben und ihre Familien nachzuholen. Dieser Familiennachzug dauert bis heute an. Dabei geht es häufig um junge Ehepartner oder Ehepartnerinnen, die kein Wort Deutsch sprechen und über keine Ausbildung verfügen, die es ihnen erlauben würde, sich in den Arbeitsprozess in Deutschland einzugliedern. Sie müssen deshalb lebenslang von unserem Sozialsystem unterhalten werden. Außerdem wird ihre schon sehr hohe Geburtenfreudigkeit durch das deutsche Kindergeldsystem gefördert.

Als der Bundestag durch eine Gesetzesänderung im Ausländerrecht für den Nachzug von Familienmitgliedern ein Mindestalter von 18 Jahren festgesetzt und Deutschkenntnisse verlangte, protestierte die Ditib, d.h. die türkisch-islamische Union des türkischen Amtes für Religion, gegen diese Gesetzgebung und verweigerte die Teilnahme an einer vom Bundesinnenminister einberufenen Islamkonferenz. Außerdem intervenierte der türkische Staatspräsident Abdullah Gül im Einvernehmen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Erdogan beim Menschenrechtskommissar des Europarates mit dem Ziel, diese Gesetzgebung wieder umzustoßen. 

Seit Anfang der 70er Jahre gab es noch eine dritte Welle von Migranten. Es kamen vermehrt Flüchtlinge in die Bundesrepublik, zunächst aus dem Osten und dann verstärkt aus Ländern der Dritten Welt. Diese Asylantenflut, die ständig wuchs und zu einer erheblichen Belastung der Sozialsysteme führte, hatte zur Folge, dass sich in den Städten Bereiche bildeten, in denen fast ausschließlich Migranten wohnen und in die sich Deutsche kaum mehr wagen können, nicht einmal die Polizei.

2. Die auf Seite 87 des Heftes 3/2008 der Akademischen Blätter angegebenen Zahlen über Ausländer in Höhe von 6,751 Mio. und davon 1,738 Mio. Türken in Deutschland am 31.12.2006, die aus dem Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland stammen, sind als Grundlage für eine Debatte des Problems der Integration nicht geeignet. Sie stellen nur einen Bruchteil der Menschen mit Migrationshintergrund dar. In diesen Zahlen sind nicht diejenigen Zuwanderer erfasst, die inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben oder durch Geburt in Deutschland sofort Deutsche geworden sind, obwohl sie aus Migrantenfamilien stammen oder mindesten ein Elternteil Migrant ist.

Im Heft 32/2008 des Stern wird die Zahl der Migranten, d.h. der seit 1950 Zugewanderten und deren Nachkommen, mit 15,3 Mio. beziffert. Diese Zahl beruht auf einem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Daraus ergeben sich folgende Einzelwerte:
 
- der Anteil der Migrantenfamilien beträgt danach 27%,
- die Migrantenquote bei Kindern bis zu 2 Jahren 34%,
- der Anteil der Migranten ohne Berufsabschluß 44%,
- Migranten im Alter zwischen 22 und 24 Jahren ohne Berufsabschluß 54%,
- türkische Migranten ohne Berufsabschluß 72%, -
- erwerbslose Migranten 29%,
- einkommensschwache Migranten 43,9%,
- Migranten in Armut 28,2%,
- Migrantenkinder in Armut 36,2%,
- türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den
  Familien 44,5% und
- der Migrantenanteil bei Jugendlichen mit über 10 Straftaten in Berlin 79%.

Diese Zahlen veranschaulichen den Umfang des Problems der Integration von Migranten.

                                                           II.
                              Probleme bei der Integration von Migranten

Wenn man Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen in die deutsche Gesellschaft integrieren will, muss man sich über die Voraussetzungen und die zu bewältigenden Probleme Klarheit verschaffen.

1. Menschen sind in der Regel nur dann bereit, sich in eine andere Gesellschaft zu integrieren, wenn diese Gesellschaft ein positives Bild bietet, über ein eigenes Selbstbewusstsein verfügt und das auch nach außen zeigt.

Ist diese Voraussetzung bei uns Deutschen gegeben? Ich habe Zweifel. Unsere Politiker und unsere Medien halten uns immer wieder das Dritte Reich und die Verbrechen der Nazis vor. Sie verlangen praktisch, dass wir Deutschen uns immer wieder dafür schuldig bekennen und Buße tun, die auch noch unsere Kinder und unsere Enkel belastet, obwohl sie mit den Verbrechen der Nazis nicht das Geringste zu tun haben, wie auch schon die Angehörigen unserer Generation nicht. Wir waren im Dritten Reich noch Kinder und konnten aus Altersgründen gar nicht zu den verantwortlich Handelnden gehören. Außerdem wird nicht berücksichtigt, dass Schuld nicht von größeren Gruppen zu tragen ist, sondern nur von einzelnen Personen auf sich geladen werden kann, wenn sie willentlich und wissentlich aus freien Stücken strafwürdige Taten begehen. Deshalb hat es der erste Bundespräsident Theodor Heuss abgelehnt, eine Kollektivschuld der Deutschen für die Verbrechen der Nazis anzuerkennen. Hiervon ist erst Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner Rede am 8. Mai 1985 abgewichen. Aufgrund des uns abverlangten Schuldkomplexes bietet die deutsche Gesellschaft keine Anziehung für Ausländer zur Integration. Sie müssten sich dann ja auch zu diesem Schuldkomplex bekennen! Deshalb ist eine Integration in die deutsche Gesellschaft für sie nicht erstrebenswert. Das nährt die Vermutung, dass sie mit einer Integration ganz andere Ziele verfolgen.

2. Das Problem der Integration stellt sich vor allem bei Migranten, die in Parallelgesellschaften leben, in denen sie unter Landsleuten und Glaubensgenossen sind und nur wenig mit dem laizistischen Lebensverhältnissen der Deutschen in Berührung kommen. Das gilt vor allem für muslimische Türken, Araber, Nordafrikaner, Iraner und Pakistaner.  Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es nicht nur bei uns Probleme zwischen gläubigen Muslimen und den laizistischen Deutschen gibt. Solche Probleme bestehen auch in den Heimatländern dieser Migranten zwischen gläubigen Muslimen und ihren laizistischen Mitbürgern. Wir sind darauf während der Ostanatolienreise von VDStern in der ersten Septemberhälfte von unserem türkischen Reiseleiter aufmerksam gemacht worden. Er zeigte große Angst vor der von der gegenwärtigen türkischen Regierung betriebenen zunehmenden Islamisierung des täglichen Lebens in der  Türkei. Er wies auf große Spannungen zwischen den Laizisten und der islamischen AKP des Ministerpräsidenten Erdogan hin. Er befürchtet, dass es bei einer Fortsetzung dieses islamischen Kurses der Regierung zu Auseinandersetzung zwischen ihr und dem türkischen Militär kommt, das sich als Hüter des laizistischen Erbes von Kemal Atatürk betrachtet. Er zeigte großen Zorn über das Versagen der laizistischen Regierungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Das habe es der AKP ermöglicht, eine Mehrheit bei den Wählern zu gewinnen. Außerdem kritisierte er, das große Entgegenkommen der europäischen Regierungen gegenüber der jetzigen türkischen Regierung und ihrer Politik.

3. Bei der Behandlung des Problems der Integration von Migranten in die deutsche Gesellschaft muss zunächst einmal untersucht werden, wo die Ursachen für die Probleme liegen. Da das Hauptproblem mit der Integration von Migranten moslemischen Glaubens, d.h. Türken, Arabern, Nordafrikanern, Iranern und Pakistanern besteht, beschränke ich mich im Folgenden auf diese Gruppe. Das bedeutet nicht, dass es mit Migranten aus anderen Regionen und mit anderem kulturellem Hintergrund keine Probleme gibt. Auch auf sie im Einzelnen einzugehen, würde den Rahmen dieses Vortrages sprengen.

Wodurch entstehen Probleme zwischen gläubigen Muslimen, die nicht zu den Islamisten gehören und nicht das Ziel haben, unsere demokratische Grundordnung in eine islamische Grundordnung ausgerichtet am Koran und der Scharia umzuwandeln, und den  Deutschen, die einem ausgeprägten Individualismus huldigen und deren Leben durch das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt wird?

4. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es innerhalb des Islam zwei gegensätzliche Richtungen gab:

In der einen wertet man den Koran und die Lebensgeschichte Mohammeds als ein Beispiel für den Umgang Allahs mit den Geschöpfen, angepasst an die Umstände, unter denen Mohammed zu wirken hatte. Sie wurden nicht als eine Blaupause gesehen, die fortan auf alle Weltgegenden und alle Zeiten zu übertragen sei. Dem mit Verstand begnadeten Menschen sei vor allem aufgegeben, auf der Basis der erwähnten Quellen, allen voran dem auf das alte Arabien zugeschnittenen Koran, allgemeine Grundsätze zu entwickeln, gemäß denen entsprechend den wechselnden Zeitumständen die islamische Gemeinschaft zu funktionieren hat.

Nach der zweiten, siegreichen, Richtung enthalten der Koran und die Überlieferungen über das Reden und Handeln Mohammeds Allahs überzeitliche, stets gültige, ausdrückliche Willensbekundungen. Der Koran ist göttlicher Wortlaut. Nicht mit einer die Zeitumstände in Betracht ziehenden Auslegung, sondern nur mit der wortwörtlichen Beachtung des Korans lässt sich die islamische Gemeinschaft verwirklichen und lenken. Und diese Lenkung erfasst die menschliche Existenz total. Die Scharia, wie man dieses Regelwerk nennt, beurteilt und bewertet, dessen ist man sich seit dem 11. Jahrhundert sicher, sämtliche möglichen Lebensregungen nach den ewig gültigen Vorgaben Allahs.

Auf der einen Seite steht eine historische Betrachtungsweise mit der Möglichkeit der Anpassung an die sich wandelnde Wirklichkeit und auf der anderen, heute teilweise dominierenden Seite die Behauptung einer wortwörtlichen Gültigkeit von beinahe anderthalb Jahrtausende alten Aussagen. Dass eine solche Auffassung zu Konflikten mit anderen Gesellschaften führen muss, ist evident und bedarf keiner besonderen Begründung.

5.  Für das tägliche Leben spielen die folgenden Unterschiede eine Rolle:

Bei einem nicht geringen Teil der muslimischen Migranten gibt es patriarchalische und traditionell verfasste muslimischen Familienstrukturen, ein anderes Frauenbild, eine  Erziehung zum absoluten Gehorsam, zur Gottesfurcht und zur Anerkennung des Koran und der islamischen Rechtsordnung der Scharia als Grundlage der Gestaltung des Alltags.

Dem stehen unsere individuelle Lebensgestaltung, unsere Emanzipation von der christlichen Religion, das selbständige Auftreten unserer Frauen in der Öffentlichkeit und als Lehrerinnen, der relativ geringe Einfluss der Väter auf die übrigen Familienmitglieder, die Koedukation und Anderes mehr gegenüber.

Unser Lebensstil ist, um es deutlich zu sagen, eine Provokation für gläubige und konservative Moslems. Vor allen Dingen sehen die Männer ihre Vormachtstellung in der Familie und gegenüber den Familienmitgliedern, besonders den weiblichen, als bedroht an. Von daher ist es verständlich, dass sie eine Abwehrhaltung gegenüber unserer Lebensart annehmen. Das ist ein Vorgang, wie er auch in der Türkei zu finden ist. Da auch dort westliche Einflüsse sich immer stärker verbreiten, besonders durch das Fernsehen und das Leben in den großen Städten, bekennen sich wieder mehr Männer zu den islamischen Werten, um ihre patriarchalische Vormachtstellung zu schützen und zu bewahren.

Besonders deutlich werden die Konflikte zwischen muslimischen und deutschen Schülern in den Schulen, besonders in denen die Migrantenschüler einen hohen Anteil oder sogar die Mehrzahl bilden. Hier werden sie hautnah mit den unter-schiedlichen Lebensweisen konfrontiert. Besonders gilt das für muslimische Schülerinnen, die teilweise von den Eltern und Brüdern einem erheblichen Druck ausgesetzt sind, sich nicht dem westlichen Lebensstil anzupassen. Bei ihnen zeigen sich die unterschiedlichen Erziehungsziele besonders deutlich. Hinzu kommt, dass die Migrantenschüler oft Deutsch nicht beherrschen und deshalb dem Unterricht nicht folgen können. So kommt es leicht zu Missverständnissen und Konflikten.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Islam in seiner orthodoxen Form keine protestantische Reformation und keine Aufklärung erlebt hat. Er ist im Grunde noch im „christlichen Mittelalter“. Daher rührt das ungeheure Konfliktpotential zwischen gläubigen Moslems und aufgeklärten und individuellen Europäern. Das ist keine Böswilligkeit, sondern eine verständliche Schutzhaltung. Dass nicht alle Moslems so reagieren, sondern eine beträchtliche Zahl sich unserem Lebensstil angepasst hat sowie beruflich und als selbständige Unternehmer recht erfolgreich sind, ändert nichts am Grundproblem mit den orthodoxen Muslimen.

6. Es war ein riesiger Fehler unserer Politiker, die Zuwanderung so vieler Muslime nach Deutschland zuzulassen. Hinzu kommt, dass diese Zuwanderer in der Regel nicht aus den städtischen Milieus kamen, sondern in der Hauptsache aus den archaischen ländlichen Gebieten. Diese Menschen haben einen Kulturschock erlebt, als sie nach Deutschland kamen. Unser türkischer Reiseführer hat uns über die Erlebnisse seines Vaters berichtet, der als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen war. Er war darauf überhaupt nicht vorbereitet und wusste mit vielen Dingen nichts anzufangen. Als er dann nach drei Jahren mit einem Mercedes in sein Heimatdorf zurückkam, hatte er Schwierigkeiten, von seinen Freunden und den Mitbewohnern seines Dorfes als zu ihnen gehörig anerkannt zu werden. Auch dort gab es Konflikte!

                                                    III.
                                    Reale Hindernisse für eine Integration

Zu den psychologischen und religiösen Problemen, die eine Integration erschweren oder gar unmöglich machen, kommen noch sehr reale Faktoren hinzu. Da sind islamische Vereine oder Gruppierungen mit ihren Moscheen und Imamen, die mit allen Mitteln versuchen, eine Integration der Muslime in die deutsche Gesellschaft zu verhindern.

1. Besonders ist hier zu nennen die Ditib, d.h. die türkisch-islamische Union des Amtes für religiöse Angelegenheiten. Die Ditib ist Teil der türkischen Staatsgewalt und ihr gehört ein Teil der rund 2.500 in Deutschland vorhandenen Moscheen. Sie ist im Grundbuch als Eigentümerin dieser Moscheen eingetragen. Sie gehören damit letztlich dem türkischen Staat. Die Türkei schickt nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern jährlich ca. 130 Imame nach Deutschland, die Angehörige der staatlichen türkischen Religionsbehörde sind und etwa 4 - 5 Jahre in Deutschland bleiben.

Auf diese Weise sind regelmäßig rund 500 bis 600 Imame der Ditib in Deutschland. Sie werden von den türkischen Konsulaten für ihre Tätigkeit in Deutschland besoldet, dafür angeleitet und beaufsichtigt. Der Aufenthalt dieser Imame wird von den deutschen Behörden nach dem Aufenthaltsgesetz geduldet und von der Bundesregierung sogar gefördert, weil sie als „vorwiegend aus religiösen Gründen beschäftigt“ angesehen werden. Sie sprechen kaum Deutsch und verbreiten ihre Lehren in Türkisch und Arabisch. Was sie treiben und reden entzieht sich den Erkenntnismöglichkeiten der deutschen Behörden. Einen konkreten Hinweis gibt die Rede des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan in der Köln-Arena am 10. Februar 2008, in der er für die Erhaltung und Bewahrung der türkischen muslimischen Werte durch die in Deutschland lebenden Türken eintrat. Zentraler Kern seiner Rede war die Aussage, Assimilation sei ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

An der Spitze der Ditib in Deutschland steht ein Botschaftsrat der türkischen Botschaft in Berlin. Auch die türkischen Konsulate sind für die Aufgaben der Ditib zuständig. Die Ditib-Imame sind nicht nur  Geistliche, sondern auch Staatsfunktionäre, die zugleich Lehren des Islam und politische Ziele der türkischen Regierung zu vertreten haben. Deshalb tritt uns in Deutschland in Gestalt der Ditib eine untrennbare Einheit von Religion, türkischer Politik und türkischer Staatsgewalt entgegen. Eine solche Konstruktion ist dem Grundgesetz völlig fremd und widerspricht seinen Grundsätzen. Das gilt nicht nur für deutsche Einrichtungen, die es nicht gibt, sondern auch für ausländische Einrichtungen. Deshalb verstößt das Wirken der Ditib gegen fundamentale Grundsätze unseres Grundgesetzes und damit gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland.

Auch ist es ungewöhnlich und wird von Staaten sonst nie geduldet, den diplomatischen Status einer Botschaft dafür auszunutzen, um durch eine größere Anzahl von illegalen „Mitarbeitern“ die inneren Verhältnisse im Gastland zu beeinflussen. Deshalb muss man fragen, warum es die Bundesregierung hinnimmt, dass ein ausländischer Staat mit Hilfe seiner Botschaft auf deutschem Boden „staatskirchliche“ und „staatspolitische“ Prinzipien durchsetzt, die zu verfolgen ihr selbst verboten sind. Die Türkei tut in Deutschland als Staat, was der deutsche Staat nicht tun darf. Deshalb muss von der Bundesregierung verlangt werden, die Tätigkeit der Ditib auf deutschem Boden, der beamteten Imame sowie ihre Kontrolle durch den türkischen Staat sofort zu unterbinden.

Die Ditib beruft sich zur Rechtfertigung ihrer Tätigkeit auf Art. 4 GG, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses als unverletzlich erklärt und die ungestörte Religionsausübung garantiert. Die Bundesregierung sieht das ebenso und lässt die Ditib-Imame wirken, weil sie aus religiösen Gründen beschäftigt seien. Die Grundrechte des Art. 4 GG sind Bestandteile der in Art. 1 bis 19 GG definierten Grundrechte der einzelnen Bürger gegenüber dem Staat. Sie setzen inländischer Staatsgewalt gegenüber den Bürgern Grenzen. Ausländische Staaten und ihre Organe können für ihr Wirken im Inland aus Art. 4 GG keine Rechte ableiten. Vor allen Dingen können sie aufgrund von Art. 4 GG keine Rechte in Anspruch nehmen, die dem deutschen Staat und damit auch ausländischen Staaten verwehrt sind.

Nach diesen Ausführungen über die Ditib möchte ich darauf hinweisen, dass das umstrittene Projekt des Baus einer Großmoschee in Köln-Ehrenfeld von der Ditib betrieben wird. Es ist also das Projekt einer Organisation des türkischen Staates und nicht einer unabhängigen Religionsgemeinschaft. Deshalb ist der Widerstand gegen dieses Projekt sehr verständlich. Auch das neue größte muslimische Gebetshaus in Deutschland, das nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 16. Oktober 2008 am 26. Oktober in Duisburg in Anwesenheit von NRW-Ministerpräsident Rüttgers eingeweiht wird, gehört der Ditib. Das Land NRW habe zur Finanzierung der Begegnungsstätte 3,2 Mio. € beigetragen!

2. Des Weiteren muss die transnationale islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) genannt werden. Sie hat nach eigenen Angaben eine Mitgliederzahl von 57.000 in Deutschland und verfügt über 323 Moscheen.

Die ideologischen Wurzeln der Milli Görüs basieren auf den Ideen und Konzepten des langjährigen türkischen Politikers Necmettin Erbakan, der in der Türkei mit einem lebenslangen Politikverbot belegt ist. Sie stand stets in enger Verbindung zu den Erbakan dominierten islamistischen Parteien in der Türkei. Aktuell unterhält sie Kontakte zu der „Saadet Partisi“ (SP – Partei der Glückseligkeit) in der die Anhänger der Milli Görüs-Bewegung in der Türkei politisch organisiert sind.  Erbakans ideologische Schlüsselbegriffe lauten „Milli Görüs“ (nationale Sicht) und „Adil Düzen“ (Gerechte Ordnung). Seine zentralen Ziele sind die Errichtung einer „neuen großen Türkei“ in Anlehnung an das osmanische Reich, die Abschaffung des Laizismus in der Türkei und – letztlich mit globalem Anspruch – die Errichtung einer „Islamischen Gesellschaftsordnung“. So ließ er auf dem zweiten Parteikongress der SP am 9. April 2006 in Ankara die Delegierten folgenden Schwur leisten:

“Wir versprechen, uns mit all unserer Kraft einzusetzen, um die Einheit und Geschlossenheit unseres Volkes und unseres Landes zu schützen, um die Glückseligkeit und das Heil unseres Volkes und der gesamten Menschheit zu schützen, um die Türkei sowie die gesamte Menschheit vor den erwarteten Katastrophen zu schützen. Wir versprechen, uns mit all unserer Kraft für eine lebenswerte Türkei, für eine neue Groß-Türkei und für eine neue Welt einzusetzen“.

Die IGMG  ist Bestandteil der Milli Görüs-Bewegung. Führende SP-Politiker nahmen an verschiedenen von der IGMG organisierten Veranstaltungen teil, bei denen sie die Ziele der Bewegung vertraten und für diese warben. Ein IGMG-Funktionär erklärte auf einer Veranstaltung in Istanbul:

“ Wir durchschreiten einen außergewöhnlichen Prozess. Und aus diesem Grunde sind wir gezwungen, noch ehrgeiziger und enthusiastischer als in der Vergangenheit zu sein. Um die Milli-Görüs-Macht wieder an die Spitze zu bringen, müssen wir von Europa und Ihr dagegen von der Türkei aus mit Leib und Seele arbeiten. Denn die Rettung der islamischen Welt, die heute vielleicht ihre dunkelsten Tage ihrer Geschichte erlebt, ist nur durch die Türkei möglich. Wir als in Europa befindliche Auswanderer unterstehen den Befehlen unseres Hodschas Erbakan. Wir haben niemals unser Hemd ausgezogen und werden es auch niemals ausziehen.“

Nach Auffassung der Milli-Görüs-Bewegung gelten nicht islamisch geprägte Regierungen oder Gesellschaftssysteme letztlich als „nichtig und ungerecht“. Nur ein islamorientiertes System in allen Lebensbereichen könne „gerechte Grundlagen“ hervorbringen. Die Voraussetzungen dafür werden in der gegenwärtigen Weltordnung durchweg als nicht gegeben angesehen. Beispielhaft heißt es hierzu in der Milli Gazette, dem Sprachrohr der Milli-Görüs-Bewegung vom 31. Oktober 2006:

Die Ideologie der Milli Görüs hat nicht den Willen, sich mit dem bestehenden System in der Welt zu einigen oder zu kooperieren, und möchte kein Zahn im paradoxen Rad der Ausbeutung sein. Milli Görüs hält es nicht für möglich, das bestehende System zu reformieren. Denn Milli Görüs sagt, dass das System falsch errichtet worden und dass es unmöglich sei, auf einem morschen Fundament ein stabiles Gebäude zu bauen. Die Gesinnung der Milli Görüs beabsichtigt die Rettung und Glückseligkeit der gesamten Menschheit.“

Aufgrund solcher und weiterer Äußerungen von Mitgliedern der IGMG kommt der Verfassungsschutzbericht 2006 zu folgender Schlussfolgerung:

“Obwohl führende Funktionäre der IGMG in Deutschland bemüht sind, in öffentlichen Stellungnahmen moderat aufzutreten, lässt sich die von Milli-Görüs-Repräsentanten betonte Kontinuität und Verbundenheit der Bewegung ein Bekenntnis der IGMG zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung fraglich und widersprüchlich erscheinen. In einzelnen Verlautbarungen werden zudem gesellschaftliche und staatliche Ordnungsvorstellungen propagiert, die in deutlichem Widerspruch zu den Grundwerten des demokratischen Rechtsstaats (z.B. Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz und Trennung von Staat und Religion) stehen.“

Die IGMG misst der Jugend- und Bildungsarbeit einen hohen Stellenwert bei. Als Ziel wird die Herausbildung und Verwirklichung einer eigenständigen islamischen Identität angestrebt. Sie wird als einziger Weg zu einer erfolgreichen Integration der muslimischen Jugendlichen in die Mehrheitsgesellschaft angesehen. Dabei erschöpft sich ihr Integrationsverständnis darin, eine religiös-kulturelle Differenz – ohne eigene Anpassungsleistungen – einzufordern. Der Jugendvorsitzende der Fatih-Moschee in München hat das langfristige Strategiekonzept der Milli-Görüs-Bewegung folgendermaßen dargelegt:

“Die Jugendlichen in der Türkei und in Deutschland unterscheiden sich erheblich. Die Jugendlichen in der Türkei, die sich nicht in fremder Umgebung befinden, leben, ohne sich ihrer Werte bewusst zu sein. Die türkischen Jugendlichen in Deutschland dagegen sind sich ihrer Werte genau bewusst. Wenn Europa schrittweise zum Islam kommt, dann ist das der Erfolg der hier lebenden Jugendlichen bzw. der Muslime. Dass die Jugendlichen sich hier nicht verlieren, ist die große Aufgabe der Organisation. Wenn Europa, wie wir es erhoffen, islamisiert wird, so wird dies das Verdienst der hiesigen Muslime bzw. der türkischen Gemeinschaft sein. Dafür leisten wir Grundlagenarbeit. Zunächst müssen wir unsere eigene Identität bewahren, das ist sehr wichtig. Dies müssen wir dann noch weiter ausbauen und an die Nichtmuslime, also die hiesige Bevölkerung weitergeben. Wir müssen ernsthafte Projekte entwickeln, um noch mehr Jugendliche zu erreichen. Diese sollen möglichst wissenschaftlich untermauert und auf die nächsten ein- bis zweihundert Jahre angelegt sein.“

Deutlicher können die langfristigen Ziele der Milli-Görüs-Bewegung nicht dargelegt werden.

3. Weiter ist in diesem Zusammenhang die 1928 in Ägypten gegründete Muslimbruderschaft zu erwähnen. Sie ist in nahezu allen arabischen Staaten sowie in Ländern, in denen sunnitische Muslime leben, präsent. Sie strebt die Umgestaltung dieser Länder in Staaten islamistischer Prägung mit einer ausschließlich an Koran und Sunna orientierten Staatsordnung an.

Die etwa 1.300 Anhänger der Muslimbruderschaft in Deutschland nutzen eine Vielzahl so genannter  „Islamischer Zentren“ als Treffpunkte und Orte für ihre Aktivitäten. Die in Deutschland mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft ist die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“. Sie setzt auf eine Strategie der Einflussnahme im politischen und gesellschaftlichen Bereich, um ihren Anhängern Möglichkeiten für eine an Koran und Sunna orientierte Lebensweise zu verschaffen. Auch von ihr ist demnach keine Toleranz oder gar Unterstützung bei der Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft zu erwarten. Im Gegenteil, aufgrund ihrer Ziele wird sie eine solche Integration behindern und bekämpfen.

          IV.
                Notwendige Maßnahmen zur Förderung der Integration

Nach diesem Überblick über die Probleme und die Hindernisse bei der Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft und die demokratische rechtsstaatliche Grundordnung müssen wir nun überlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Integration muslimischer Migranten zu fördern und um Hindernisse gegen eine solche Integration zu beseitigen.

1. Eine Erfolg versprechende Integration setzt voraus, dass die Migranten die deutsche Sprache erlernen. Bei Kindern und Schülern ist es zu diesem Zweck erforderlich, dass sie zunächst einmal ausschließlich in Deutsch so lange unterrichtet werden, bis sie Deutsch in ausreichendem Maße beherrschen, um dem Schulunterricht in den Sach-Fächern folgen zu können. Um Migrantenkindern im Kindergartenalter  deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln, wie sie deutsche Kinder im vergleichbaren Alter haben, muss eine Kindergartenpflicht für Migrantenkinder vorgeschrieben werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie nur die Muttersprache ihrer Eltern erlernen und bei der Einschulung in die Grundschule über zu geringe oder schlimmstenfalls keine deutschen Sprachkenntnisse verfügen und damit eine Belastung und ein Handicap für ihre deutschen Mitschüler, aber auch für die Migrantenschüler mit ausreichenden Deutschkenntnissen darstellen.

Eine solche Integration setzt weiter voraus, dass Migrantenschüler voll am Unterricht teilnehmen und Schulschwänzen nicht geduldet wird. Wie die christlichen Schüler Religionsunterricht erhalten, sollten die muslimischen Schüler Unterricht in Islamkunde erhalten. Dieser Unterricht muss aber auf Deutsch und auf der Grundlage von Lehrbüchern erteilt werden, die von den deutschen Schulbehörden geprüft und genehmigt sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Unterricht jederzeit überprüft werden kann und unzulässige Beeinflussungen der Schüler ausgeschlossen sind.

2. Für erwachsene Migranten sollte es zur Pflicht gemacht werden, Deutschkurse nach festgelegten Lehrplänen zu besuchen und eine Abschussprüfung abzulegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Migranten sich in einer deutschen Umgebung bewegen und Kontakte zu Deutschen aufnehmen können. Dadurch soll verhindert werden, dass sie sich nur in einer Parallelgesellschaft von Landsleuten bewegen und nur dort Kontakte pflegen können. Andernfalls könnten sie sich überhaupt nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren.

Nach Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse sollten Migranten Kurse besuchen, in denen ihnen die Grundlagen der deutschen Gesellschaft und der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung vermittelt werden. Nur auf der Grundlage solcher Kenntnisse können sie verstehen lernen, wodurch das Verhalten der Deutschen geprägt wird und welche Rechte und Pflichten sie haben. Danach dürfte es ihnen leichter fallen, sich ihrer Umgebung anzupassen und sich angemessen zu verhalten.

3. Faktoren, die die Integration behindern oder sogar unmöglich machen könnten, müssen ausgeschaltet werden, wenn man das Ziel einer Integration von Migranten ernsthaft verfolgen will. Tut man das nicht, gibt man zu erkennen, dass die Forderung nach Integration nicht so ernst gemeint ist. Das dürfte sofort ausgenutzt werden und die Verfolgung des Ziels der Integration der Migranten in die deutsche Gesellschaft erschweren oder sogar unmöglich machen. Lässt man so grundverschiedene Kulturen, wie die muslimische, am Koran ausgerichtete und die individualistische westliche, nebeneinander bestehen, dann führt das unweigerlich zu Konflikten, besonders, wenn die islamische, auf Expansion ausgerichtete Kultur auf der einen Seite steht.

Zu den Faktoren, die die Integration ganz offensichtlich behindern und gegen sie arbeiten, gehören die Ditib, Milli Görüs und die Muslimbruderschaft. Diese 3 Vereinigungen verfolgen Ziele, die gegen das Grundgesetz gerichtet und deshalb verfassungswidrig sind. Sie müssen folgerichtig verboten werden. Um zu verhindern, dass Imame ihre verfassungswidrige Tätigkeit im geheimen fortsetzen, muss verlangt werden, dass muslimische Gottesdienste grundsätzlich in deutscher Sprache abgehalten werden. Demgegenüber können sich Muslime nicht darauf berufen, dass katholische Messen auf Latein zelebriert werden können. Auf Latein wird nur die Liturgie zelebriert, deren Text feststeht. Dagegen werden Predigten grundsätzlich auf Deutsch gehalten, so dass jeder den Inhalt ohne Schwierigkeiten verfolgen kann. Das sollte auch bei islamischen Imamen so gehalten werden. Darin liegt auch kein Verbot der Religionsausübung, sondern nur eine notwendige Maßnahme, um zu verhindern, dass den Gläubigen in den Ansprachen Verbotenes dargeboten wird. Auch die Imame haben sich an die deutschen Gesetze zu halten und es muss für die deutschen staatlichen Organe ohne Schwierigkeiten möglich sein, das zu überwachen. Es kann nicht verlangt werden, dass sie sich der Hilfe von Dolmetschern bedienen, bei denen sie auch nicht überprüfen können, ob sie richtig gedolmetscht haben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Ausübung der Tätigkeit eines Imams von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig sein.

Bei der Ditib kommt noch hinzu, dass sie eine staatliche türkische Einrichtung ist, die so nicht in Deutschland tätig werden dürfte. Sie kann nicht mehr Rechte haben, als eine entsprechende deutsche Einrichtung in Anspruch nehmen könnte. Hier muss gleiches Recht für alle gelten.

Gegenüber Verbotsmaßnahmen könnten sich die betroffenen Vereinigungen nicht auf die nach Art. 4 GG geschützte Freiheit der Religionsausübung berufen. Diese wird,  wie schon zuvor dargelegt, nicht eingeschränkt, sondern es werden nur Maßnahmen ergriffen, die zur Sicherung des deutschen Rechts und der deutschen Sicherheit notwendig sind.

Auch aus Gründen der Toleranz kann die Bundesrepublik  nicht auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten. Toleranz kann nur dort geübt werden, wo die Toleranz nicht gegen den Tolerierenden missbraucht wird. Diese Voraussetzung ist im Fall der genannten Vereinigungen nicht gegeben, denn ihr Ziel ist es, die demokratische rechtsstaatliche Grundordnung durch eine islamische, am Koran und der Sunna ausgerichtete Grundordnung zu ersetzen, die unsere Lebensweise erheblich verschlechtern und uns unserer Grundrechte berauben würde. Das können wir nicht sehenden Auges zulassen, ohne uns gegenüber unserem Staat und unseren Nachkommen zu versündigen.

Der türkische Staat verhält sich gegenüber den christlichen Kirchen auch nicht tolerant, sondern schränkt ihre Wirkungsmöglichkeiten ein und verbietet den Bau von christlichen Kirchen sowie die Ausübung des Priesteramtes durch Theologen, die im Ausland ausgebildet wurden. Darüber hinaus sind die Ausbildungsmöglichkeiten für christliche Pfarrer in der Türkei sehr eingeschränkt.

                       V.
                    Schlussbemerkungen

Auf die im Titel des Vortrags gestellte Frage, ob die Integration von Migranten eine Gefahr oder eine Chance darstellt, kann nicht einfach mit ja oder nein geantwortet werden. Es hängt von den Umständen ab, unter denen die Integration stattfindet. Wenn sie, wie es Milli Görüs fordert, nur dazu dienen soll, die Anerkennung einer religiös-kulturellen Differenz –ohne eigene Anpassungsleistungen- einzufordern, d.h. der Bildung einer Parallelgesellschaft mit all ihren Problemen und Risiken zuzustimmen, ist sie für die deutsche Gesellschaft nicht hinnehmbar. Auch heute gilt noch der Jahrhunderte alte Grundsatz „If you go to Rome, do as the Romans do“. Wer sich in ein fremdes Land begibt, hat sich den dortigen Gebräuchen anzupassen. Er kann nicht verlangen, dass sich die Inländer seinen Gebräuchen anpassen. Will er das nicht, hat er das Land wieder zu verlassen! Unter diesen skizzierten Umständen ist die gestellte Frage zu verneinen.

Sie kann jedoch bejaht werden, wenn die zugewanderten Migranten bereit sind, sich den Verhältnissen des Gastlandes anzupassen. Sie können dabei ihre Kultur und ihre Sitten bewahren, soweit sie nicht mit den gesellschaftlichen Verhältnissen des Aufnahmelandes  kollidieren. Diese Zuwanderer können eine Bereicherung darstellen und uns die Augen für Probleme in ihren Heimatländern öffnen.

Abschließend möchte ich noch auf die Frage eingehen, ob diejenigen, die sich den Islamisierungstendenzen von islamistischen Vereinigungen widersetzen, als Rechtsextremisten und Ausländerfeinde eingestuft werden können, wie es mit den Organisatoren und Teilnehmern am Antiislamisierungskongress in Köln vom 19. -21. September 2008 durch Linksextremisten und Vertreter bürgerlicher Parteien zusammen geschah? Ist dieser Vorwurf berechtigt, wenn Rechtsextremismus ein aktives Bekämpfen der Ordnung des Grundgesetzes bedeutet? Tun das diejenigen, die den Versuchen von islamistischen Vereinigungen entgegentreten, die Staatsordnung des Grundgesetzes durch eine Ordnung zu ersetzen, die auf dem Koran und der Scharia aufbaut und die diametral den demokratischen und rechtsstaatlichen Regelungen des Grundgesetzes widerspricht? Es ist doch genau umgekehrt, die wahren Feinde unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung sind die Kämpfer für eine islamistische Ordnung in Deutschland. Diejenigen, die sich gegen diese Bestrebungen wenden, sind doch Verteidiger des Grundgesetzes und verdienen die Unterstützung aller, die diese Ordnung bewahren möchten. 

 

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