Montag, 21. Mai 2012

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Das Recht der Mehrheit

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Quelle: pixelio.de - Stefanie Hofschlaeger

Als der türkische Ministerpräsident Erdogan bei seinem Deutschlandbesuch zu Jahresbeginn seine hier lebenden türkischen Mitbürger mehr oder weniger offen zur Integrationsverweigerung aufrief und für sie bei der deutschen Regierung kulturelle Minderheitenrechte einforderte, da war die Reaktion darauf einigermaßen typisch für die politische Diskussionskultur in Deutschland.

Die Debatte war kurz, emotional, undifferenziert und sie brachte keine wesentlichen Ergebnisse. Dass vorläufig in Richtung Minderheitenrechte nichts geschieht, kann man gut oder schlecht finden. Wie es dazu kam, stimmt aber auf jeden Fall wenig hoffnungsvoll. Schauen wir deshalb in dieser Frage noch einmal etwas genauer hin. Welche Rechte sollen die Türken in Deutschland bekommen?

Unumstritten dürfte sein, dass den hier lebenden Türken selbstverständlich die elementaren Bürgerrechte zustehen, zumal dann, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Individuelle Rechte stehen nicht zur Disposition; worum es in dieser Sache geht, ist die Frage, ob der türkischen Gemeinschaft in Deutschland besondere Gruppenrechte zugestanden werden sollen, wie sie beispielsweise die Dänen in Schleswig oder die Sorben in der Lausitz genießen.

Solche Rechte sind nichts Selbstverständliches, sie sind nicht einklagbar; sie sind ein freiwilliges Zugeständnis der Mehrheit an die Minderheit, über das demokratisch, also durch die Mehrheit entschieden wird. Darum ist es keine Diskriminierung, die Frage zu stellen, ob Türken in Deutschland mit Basken in Spanien, Deutschen in Südtirol oder Kurden in Ostanatolien vergleichbar sind. Von vornherein abwegig ist die Forderung nach solchen Rechten darum aber auch nicht.

Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerFünf Kriterien
Es ist leicht einzusehen, dass nicht jede ethnische oder kulturelle Minderheit automatisch Minderheitenrechte, etwa zweisprachige Schulen und Straßenschilder, einfordern kann. Manche können es mit Recht, andere nicht. Fragt man sich nach den Unterschieden, stößt man vor allem auf fünf Punkte, die erfüllt sein müssen, wenn Minderheitenrechte ohne größere Verwerfungen vergeben werden sollen. Sehen wir sie uns mit einigen kurzen Erläuterungen einmal an.

1. Die Minderheit muss sich zum Staat und zur Verfassungsordnung, in denen sie lebt, vorbehaltlos bekennen. Ist das nicht so, schafft man sich eine permanente Opposition im eigenen Land, mit der kein Staat auf Dauer leben kann.
2. Die zu schützende Minderheitskultur muss mit der Mehrheitskultur „kompatibel“ sein, beide müssen friedlich nebeneinander leben können, ohne dass es im Alltag zu größeren Konflikten kommt.
Quelle-pixelio.de-Stephanie Hofschlaeger3. Die Minderheit muss lokal begrenzt sein. Sonst entsteht ein sprachlicher und kultureller Flickenteppich, der zu einer Spaltung des ganzen Landes führen kann. Für eine demokratische Gesellschaft wäre das höchst bedrohlich, weil dann der öffentliche Diskurs durch die Sprachbarriere in mehrere Teile zerfiele. Lebt die Minderheit aber relativ abgeschlossen und ist in ihrer Region eine klare Mehrheit, dann führt sie ihren eigenen Diskurs, und die Geschlossenheit der Demokratie bleibt einigermaßen bewahrt.
4. Die Minderheit muss zahlenmäßig klein sein und auch klein bleiben, weil eine Mehrheit, die spürt, dass ihr Mehrheitsstatus bedroht ist, weniger Toleranz übt und dann Konflikte vorprogrammiert sind. Zudem braucht eine große Minderheit auch eine angemessene politische Repräsentation. Es steht zu erwarten, dass sie eigene Parteien formiert, sodass zum üblichen politischen Spektrum eine ethnische Dimension dazukommt. Bleibt die Minderheit klein, gibt es also nur eine kleine Minderheitenpartei, so ist das verschmerzbar. Ist sie groß, so akzeptiert man, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht nach politischen, sondern nach ethnischen Gesichtspunkten abstimmt – was einer Demokratie nur schaden kann, weil dann die Herkunft und nicht mehr Programm und Leistung eines Politikers zum entscheidenden Kriterium wird.
5. Die Minderheit muss „alteingesessen“ sein. Sonst könnte bei zu erwartender größerer Arbeitsmigration mindestens innerhalb Europas jede polnische, portugiesische oder sonstige Gemeinde in einer deutschen Großstadt für sich Minderheitenrechte reklamieren mit dem Ergebnis einer regelrechten Balkanisierung.

Eine Antwort
Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerWenn man die fünf Punkte, die wir hier aufgestellt haben, der Reihe nach durchgeht, kommt man unausweichlich zu dem Schluss, dass die türkische Minderheit in Deutschland keines dieser Kriterien zur Gänze und manche überhaupt nicht erfüllt, wobei das freilich nur zum Teil ihr eigenes Versäumnis ist. Dass das Bekenntnis zum deutschen Staat bisher allenfalls halbherzig ist und die Mehrheit (über 80 Prozent) der hier lebenden Türken keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist jedenfalls auch auf vierzig Jahre einer verfehlten Integrationspolitik zurückzuführen. Deren Ergebnisse sehen wir heute. Wenn bei großen Fußballturnieren die hiesigen Türken die türkische Mannschaft anfeuern und die Straßen mit Halbmondfahnen beflaggen, kann man das sicher verschmerzen. Wenn allerdings ein ausländischer Staatschef beim Deutschlandbesuch von einer in Deutschland lebenden Volksgruppe wie ein Messias empfangen wird als ihr Vertreter, läuft etwas verkehrt. Schließlich gibt es in Deutschland nur eine Staatsgewalt, und das ist die deutsche. (Hintergrund für Erdogans Besuch dürfte allerdings wohl auch der Wahlkampf gewesen sein, denn neuerdings dürfen die Auslandstürken das Parlament in Ankara mitwählen.)

Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerWie es mit der kulturellen Kompatibilität steht, ist eine Frage für soziologische Studien. Zunächst einmal ist es eine Tatsache, dass die hier lebenden Türken der verschiedenen Einwanderungswellen zum großen Teil aus Ostanatolien stammen, also aus einem ganz anderen Kulturkreis als dem mitteleuropäischen, nämlich dem islamisch-osmanischen. Es ist ebenso eine Tatsache, dass dies ein friedliches Zusammen- (und nicht nur Nebeneinander-) Leben mit der hiesigen Mehrheitskultur nicht per se ausschließt. Islamischer Fanatismus etwa ist unter den deutschen Türken eine Randerscheinung, wenn man auch ein wachsendes Bekenntnis zur Religion in der zweiten und dritten Generation konstatieren kann. Immerhin: Fälle kulturellen Konfliktes gibt es, denken wir an die Kopftuchdebatte, denken wir an die Diskussion über die sogenannten Ehrenmorde, denken wir an die zwangsverheirateten Frauen, an deren Schicksal öffentlich zu gemahnen etwa eine Seyran Ateş nicht müde wird. Die Zweifel an der Vereinbarkeit der Kulturen sind, vorsichtig gesagt, noch nicht völlig ausgeräumt.

Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerMit der lokalen Begrenzung steht es eindeutiger: Sie ist nicht gegeben. Natürlich handelt es sich auch um keine Gleichverteilung. Die Türken in Deutschland leben eher im Westen als im Osten, eher in großen Städten als in kleinen oder gar auf dem Land. Aber eine türkische Region in Deutschland so wie es das Baskenland in Spanien gibt, die haben wir nicht. Zwar gibt es ein relatives Zentrum in Berlin mit gut 200.000 Türken. Aber in Hamburg und Köln leben auch jeweils um die 60.000, in München über 40.000, in Frankfurt über 30.000 (jeweils ohne die eingebürgerten). Wollte man also türkische Schulen und Universitäten einführen wie von Erdogan gefordert, müsste man sie in faktisch allen Großstädten einrichten.

Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerBei der Größe der türkischen Minderheit insgesamt wird die Rechnung ein wenig komplizierter. 2,4 Millionen Türken leben inkl. der eingebürgerten in Deutschland, das sind etwa 3 Prozent der Bevölkerung. Verglichen mit deutschen Minderheiten oder Minderheiten in Deutschland ist das ein relativ hoher Wert. Die Sorben machen etwa nur 0,03 Prozent der deutschen Bevölkerung aus und die Dänen 0,05 Prozent. Umgekehrt stellen die deutschen Schlesier in Polen ca. 0,37 Prozent und die deutschen Südtiroler in Italien 0,5 Prozent. (Alle diese Zahlen variieren je nach Rechnung etwas, aber die Größenordnungen werden doch deutlich.) Setzt man die türkischen 3 Prozent allerdings ins Verhältnis mit anderen europäischen Minderheiten, erscheinen sie nicht mehr so hoch. Beispiel Spanien: Die Basken stellen dort etwa 2 Prozent der Bevölkerung, die Galizier 7 Prozent und die Katalanen gar 15 Prozent; alle drei Gruppen haben ihre eigene autonome Region, wo ihre Sprache als zweite Amtssprache gilt. Insgesamt ist der türkische Bevölkerungsanteil also (noch) nicht übermäßig groß. Allerdings muss man auch die Dynamik in der Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Die Gesamtbevölkerung geht allmählich zurück, während durch Verwandtennachzug und die kulturell bedingt höhere Geburtenrate die türkische Gemeinde in Deutschland nach wie vor wächst. Seit 1980 ist die Zahl der Türken in Deutschland um gut 60 Prozent gestiegen, von 1,5 auf 2,4 Millionen. Schreibt man diese Entwicklung einmal ganz naiv in die Zukunft fort, kommt man (kombiniert mit dem erwarteten Schrumpfen der Gesamtbevölkerung) für 2035 grob gerechnet auf einen Anteil von 5,5 Prozent und für 2060 auf über 10 Prozent. Das wäre dann eine Größe, bei der für die Stabilität des Staatsgefüges ernste Schwierigkeiten auftreten können. Solche Rechnungen sind natürlich höchst heikel, um nicht zu sagen: statistisch nicht seriös. Man muss aber immerhin feststellen, dass die Möglichkeit eines derartigen Anwachsens des türkischen Bevölkerungsanteils nicht völlig von der Hand zu weisen ist. Die Entwicklung ist hier dynamisch, nicht stagnierend wie bei vielen anderen Minderheiten in Europa.

Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerSchließlich, unser fünftes Kriterium, die Frage der Alteingesessenheit einer Volksgruppe. Natürlich stellt sich hier die Frage des richtigen Maßes. Völker sind immer schon in Europa umhergewandert, sodass es nicht weit führt, „Besitzansprüche“ auf einen Staat oder ein Territorium zu formulieren. Aber es ist eindeutig so, dass die Minderheiten, die mit Erfolg für sich Gruppenrechte reklamiert haben, sich immer darauf beriefen, dass ihr Anspruch älter sei als der der Mehrheit, weil sie ganz einfach schon länger in einer Region lebten als die gegenwärtige Staatsordnung existiere. Das gilt für die Donauschwaben und Siebenbürger Sachsen, die seit über dreihundert bzw. siebenhundert Jahren auf dem Gebiet des heutigen Rumänien leben, es gilt für die Basken, die schon lange vor der Römerzeit Nordspanien bevölkerten, es gilt für die Sorben, die schon zu Zeiten der Karolingerdynastie in der Lausitz siedelten. Für die Türken gilt das nicht. Sie leben erst seit drei Generationen in Deutschland – zu wenig, um von einer angestammten, einer autochthonen deutsch-türkischen Kultur zu sprechen.

Zwei Optionen
Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerAus dem, was wir bisher festgestellt haben, geht klar hervor, dass kein Anlass besteht, der türkischen Volksgruppe in Deutschland kulturelle Minderheitenrechte zu gewähren. Die Folgerung liegt auf der Hand: Die deutschen Türken sind, immer noch und wieder, wie alle anderen Einwanderer auch zu behandeln, ihre Integration in die Mehrheitskultur muss das Ziel sein. Zugeständnisse erfordert das von beiden Seiten, aber es ist völlig logisch, dass die Minderheit hier einen weiteren Weg zu gehen hat als die Mehrheit. Ob man, wie etwa Arnulf Baring, Vokabeln wie „Assimilierung“ oder „Eindeutschung“ verwenden will, ist Geschmackssache; im Endergebnis läuft es aber darauf hinaus. „Türkischstämmiger Deutscher“ und „in Deutschland lebender Türke“, das ist der erhebliche Unterschied, um den es hier geht. Konkret heißt das: Keine Förderung der Konservierung türkischer Kultur in Deutschland, keine türkischsprachigen Seminare an Universitäten, keine gemischtsprachigen Schulen, kein Türkisch auf den Ämtern oder auf den Straßenschildern, keine Subvention türkischer Kulturvereine. Im Gegenteil verstärkte Bemühungen um Integration durch Sprachkurse, Knüpfung staatlicher Beihilfen an Vorbedingungen, Begrenzung des Verwandtenzuzugs aus der Heimat, Aufbrechen der Parallelgesellschaften in den Städten, rigide Verfolgung der Frauendiskriminierung in türkischen Familien und manches mehr.

Natürlich sollte man wissen, dass diese Integration ein längerer Prozess ist, der Fördern und Fordern kombinieren muss, dass die Integrationsbereitschaft auf beiden Seiten nur langsam wachsen kann, nicht in einer geraden Linie, sondern in einer spiralförmigen Aufwärtsbewegung, Schritt für Schritt. Hundertprozentforderungen am ersten Tag („Und sonst Abschiebung!“) helfen wenig, weil sie die Atmosphäre vergiften. Geduld ist hier gefragt.
Am Ende gehört zu diesem Prozess auch die Bereitschaft, einen „Eingedeutschten“ schließlich als solchen zu akzeptieren, also als vollwertigen Bürger. Einen vollintegrierten deutschen Staatsbürger als „Türken mit deutschem Pass“ zu bezeichnen, nur weil sein Großvater aus Ankara kam, grenzt an eine Unverschämtheit, ist aber in deutschen Medien bisher weithin üblich. Das wird man, wie manches andere, überwinden müssen. Integration ist nicht bequem, für keine Seite.

Quelle-pixelio.de-Stephanie HofschlaegerAktive Integrationsbemühungen sind die eine Option. Die Alternative dazu besteht darin, nichts zu unternehmen. Dann werden wir keine Integration erleben, sondern eine fortexistierende Parallelgesellschaft, die wächst und an Selbstbewusstsein gewinnt. Und die sich, wenn sie sich stark genug fühlt, irgendwann einmal, ihre Minderheitenrechte ganz einfach nehmen wird.

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