Montag, 21. Mai 2012

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Die Finanzkrise der Gegenwart – werden wir dieser noch Herr?

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Betrachtet man die allenthalben wahrnehmbare Finanzkrise, scheint man sich zunächst einmal ganz offensichtlich bei diesem ganzen Treiben seitens der Politik und der Medien die für die Aufsicht von Banken zuständigen Aufsichtsorgane (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) als Prügelknaben herausgeguckt zu haben. Das Problem ist wohl, dass es immer wieder Gerangel zwischen der BaFin und der Bundesbank hinsichtlich der Zuständigkeiten gegeben hat. Begonnen hat alles dieses vor gut zehn Jahren, als sich die Einführung einer gemeinschaftlichen europäischen Währung abzeichnete.

Damit war nämlich gleichzeitig klar, dass die Bundesbank Kompetenzen an eine zukünftige Europäische Zentralbank verlieren würden. Bis dahin war das Zusammenwirken zwischen dem früheren Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen - BAKred und der Bundesbank gemäß Kreditwesengesetz völlig problemlos. Über Jahrzehnte hinweg arbeitete dem BaKred (ab 2002: der BaFin) die Bundesbank in sehr effektiver Weise über ihr ausgedehntes, flächendeckendes Filialnetz insbesondere beim Aufarbeiten des statistischen Meldewesens zu. Dies macht die Bundesbank auch heute noch, jedoch erschien diesen - ob der sich anbahnenden Kompetenzverluste – der „Garten“ der Bankenaufsicht als ein allzu verlockendes- und möglichst völlig zu vereinnahmendes Ausgleichsgebiet. Immerhin gibt es ja auch einige Länder (wie z.B. Spanien, Italien, Portugal oder Griechenland), in welchen nur die jeweilige Zentralbank mit der Wahrnehmung der Bankenaufsichtsaufgabe betraut ist. Nicht zu vergessen ist aber auch der Vorteil des „Vier-Augen-Prinzips“, welches dem gemeinschaftlichen Wahrnehmen der Bankenaufsichtsaufgabe innewohnt. Aufgrund des fragmentierten Bankmarktgefüges in Deutschland hat sich gerade diese duale Aufsichtslösung, verbunden mit einem engen Zusammenwirken von qualifizierten Bankprüfungsgesellschaften bzw. –einrichtungen, als nachhaltig gut bewährt. Nun schaukelt sich seit der jüngsten Zeit in der Wahrnehmung unglücklicherweise die Stimmung hoch, dass da mal so richtig aufgeräumt werden muss. Dies sind – zumindest in Deutschland – die o.g. Aufsichtseinrichtungen auch ein Stück weit selbst schuld. Das Problem gäbe es so nicht, wenn wir das duale System im Sinne eines konstruktiven Vier-Augen-Prinzips in guter Weise zusammen gelebt würde. Dies ist auf den unteren- und auch den mittleren Ebenen durchaus so passiert, doch in den Führungsetagen beider Häuser ist man sich einfach nicht grün.

Umso erfreulicher ist die Reaktion von Partnerlandaufsichtsbehörden bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen und Forschern. Diese haben nämlich durchaus verstanden, dass das in der Bundesrepublik Deutschland bisher praktizierte System insgesamt gut aufgestellt ist und von daher auch zukünftig der (positiven) Betrachtung wert ist. Dies zeigt sich in den unverändert erfreulich hohen Anfragen, Kontaktaufnahmen und Kooperationsgesuchen von anderen Aufsichtseinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten sowie sonstiger fachlich Interessierter rund um den ganzen Globus. Gäbe es diese Erkenntnis nicht, so hätte es in diesem Kontext bereits seit dem Sommer 2007, eben mit dem Beginn der seinerzeit so bezeichneten Subprimecrisis, zu einer stark rückläufigen Tendenz kommen müssen. Dieser Tatbestand ist Anlass zu Freude und Zuversicht.

Sorgen bereitet aber nicht nur mir die offene Frage, wie die Politik mit der aktuellen Situation umzugehen gedenkt. Hier ist das Risiko noch keineswegs ausgestanden, dass es zu einem aktionistischen Schnellschuss kommt, um dem Publikum zu zeigen, dass man unbedingt entschlossen ist, die Frage bei den Hörnern zu packen. Unausgegorene Aktionismen führen aber naturgemäß nur selten zu wirklich guten Ergebnissen. Nachhaltig erfolgreich kann nur sein, eine Mithaftung von Bankenmanagern einzuführen und überhaupt deren teilweise astronomisch hohen Gehälter zumindest etwas zu stutzen, was bitte nicht mit Klassenkampfparolen zu verwechseln ist. Die vom deutschen Bundesfinanzminister vor einigen Wochen vorgeschlagene Richtgröße von etwa ½ Mio. Euro Jahreseinkommen schmeckt natürlich nicht jedermann in den Bankenführungsetagen, da der Durchschnitt dort bundesweit bei ca. 4 ½ Mio. Euro liegt. Dabei ist die Idee des Bundesfinanzministers gar nicht so völlig aus der Luft gegriffen: in den ersten Nachkriegsjahrzehnten gab es im Bundesgebiet eine Faustregel (nicht durch gesetzliche Festlegung!) von etwa 1 zu 15 bis 1 zu 20 in Bezug auf das Verhältnis zwischen Managergehalt und durchschnittlichem Angestelltengehalt. Erst innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte hat sich diese Relation völlig verselbständigt, da dies nunmehr  – auch in der Bankenwelt – um ein Vielfaches darüber liegt. Kommen dann auch noch Massenentlassungen dazu, so kann das ideologische Linsspektrum in der Politik natürlich fröhliche Urständ feiern.

Und nun ein Aspekt, der nicht in Zahlen ausgedrückt werden kann, der aber gewiss auch nicht zu unterschätzen ist: nämlich ein seit den letzten Jahrzehnten erkennbarer Wertewandel, der auch vor den Chefetagen der Bankenwelt offensichtlich nicht Halt gemacht hat. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass es nicht mehr vorbehaltlos die Garantie einer klassischen Berufsethik gibt, wie sie den Berufsstand des Bankiers früherer Prägung so positiv determinierte. Hazardeurhaftes Geschäftsgebaren an den Finanzplätzen, wie ja so oft schmerzlich sichtbar, oder das Andrehen von Lebensversicherungen/ Bausparverträgen an die Seniorenklientel hätte es früher einfach nicht gegeben. Da hilft in der heutigen Zeit nur die Erziehung über den Geldbeutel (Mithaftungsfrage von Bankmanagern) - denn Gesetze werden mittlerweile längst eben nur noch dann beachtet, wenn sie einem selbst gerade so in den Kram passen. Immerhin gibt es ja bei der Verantwortungsfrage (siehe IndustrieKreditBank, Landesbank Sachsen, Hypo Real Estate) wenigstens erste, zaghafte Signale.

Zugleich haben wir auch in Deutschland und Österreich mit dem Grundübel von viel zu komplizierten Gesetzen zu tun, die man - wie die aktuelle Situation zeigt - mit immer noch komplizierteren Umgehungsmethoden/ Finanzprodukten seitens der Finanzdienstleister zu umschiffen sucht. Originär haben deshalb weder die Bundesbank noch die BaFin eine Mitschuld, denn die bislang bestehenden gesetzlichen Vorgaben wurden ja durchaus eingehalten! Es kann wohl nur helfen, mit klar verständlichen- und eben einfach definierten Limiten (vulgo: Leitplanken) zukünftige Risiken zu begrenzen. Man sollte riskante- und anspruchsvolle Finanzprodukte (wie z.B. Hedgefonds oder Derivate) nicht generell verbieten, da sonst nur illegale Parallelmärkte entstünden, deren Beaufsichtigung dann erst recht nicht gelänge. Strikt abhängig von der wirtschaftlichen Größe (z.B. der Bilanzsumme oder dem Eigenkapital) einer Bank darf diese jedoch auch weiterhin riskantere Geschäfte tätigen, zukünftig aber nicht mehr aber beliebig darüber hinaus. Solche Leitplanken gibt es längst in klassischen Bankgeschäften, wie z.B. dem Kreditgeschäft – leider hat man es aber bislang versäumt, dies ähnlich konsequent bei neueren Bankgeschäftsdienstleistungen zu verwirklichen.

Dass die richtigen Schlüsse nämlich ganz nachhaltig gut geeignet zur Problemlösung sind, zeigen einige Beispiele aus der Vergangenheit in der Bankenwelt: Stellvertretend für Beispiele, wie der heute noch bekannte „Schwarze Freitag“ von 1928/ 29 oder der Bankenskandal „Schröder, Münchmeyer, Hengst  Co.“ von 1983/ 84 oder die „Bauaffaire Schneider“ von 1994/ 95, sei an dieser Stelle der Blick auf das Bankendebakel „Herstatt“ vom Frühsommer 1974 gerichtet.

Diese wurde nämlich – nach langer Zeit der Ruhe und Stabilität - durch riskante Devisenspekulationen in US-$ ausgelöst. Der Bankeninhaber Iwan D. Herstatt (und sein Chefdevisenhändler) glaubten zu Anfang der 1970-er Jahre an einen alsbaldigen Wiederanstieg der amerikanischen Währung, die seinerzeit rasch von vier DM auf unter drei DM je Dollar sackte. Deshalb kaufte man – getragen von der Idee des „bottom fishing“ ohne Ende diese (faule) Währung ein und beraubte sich somit zuletzt der geschäftlichen Substanz, da die fortschreitenden Kursverluste den aufgehäuften Dollarbestand immer mehr an Wert verlieren ließen. Mitte 1974 musste dieses so traditionelle Bankhaus dann leider auf Anweisung des damaligen BAKred geschlossen werden. „Klagen und Jammern füllt keine Kammern“ – dies sagten sich vernünftiger Weise ehedem die Kompetenzträger im BAKred sowie auch der an der Aufsicht schon damals beteiligten Bundesbank (dito: Fachleute aus dem Bundesfinanzministerium). Somit wurde der Vorfall genau analysiert und man erkannte die Notwendigkeit, das Kreditwesengesetz, welches sich seit 1934 im Ganzen gut bewährt hatte, zu ergänzen. Dies können die Bankenaufsicht/ Bundesbank natürlich nicht eigenmächtig tun, sondern nur auf dem parlamentarischen Wege. Gelangen BaFin/ Bundesbank – im vorangegangenen Dialog – zur Erkenntnis von gesetzlichen Änderungsbedarfen, so sprechen beide Seiten, verbunden mit einem entsprechenden Textvorschlag nebst Begründung, das Bundesfinanzministerium an, welches die Frage sodann gründlich prüft. Im Bejahungsfall leitet dieses dann das Ansinnen an den Bundestag weiter. Stimmt das Parlament zu, so kann die vorgeschlagene Änderung mit öffentlicher Verkündigung über den Bundesanzeiger in Kraft treten. Ein Kernpunkt in diesem Zusammenhang war, dass seither mindestens ein zweiter, gleichberechtigter Bankenvorstand im Rahmen einer Kreditinstitutsleitung seines Amtes zu walten hat; dies auch dann, wenn der andere Manager zugleich Eigentümer des Bankhauses ist (hier: Vier-Augen-Prinzip). Auch kann die deutsche Bankenaufsicht seither ohne einen Verdachtsmoment Sonderprüfungen anordnen bzw. selbst durchführen. Fernerhin wurde das Kundeneinlagensicherungssystem deutlich verbessert und seither prüft die Bundesbank mit einem Spezialteam vor Ort regelmäßig das Devisengeschäft aller in diesem Leistungssektor arbeitenden Banken. Der weitere Verlauf zeigt, dass sich Fehlentwicklungen à la Herstatt nie mehr wiederholt haben. Wie gesagt: da die richtigen Schlüsse auch bei anderen Schieflagen rasch gezogen wurden, hat es dort keine Wiederholungen mehr gegeben.

Heute heißen die Sorgenkinder IndustrieKreditBank, Deutsche Pfandbriefbank und einige der großen Landesbanken. Neu ist, dass es sich nicht (mehr) um Einzelfälle handelt – dies bewirkte leider auch eine Glaubwürdigkeitskrise, denn bis zum Sommer 2007 galt auch in Deutschland und Österreich das Credo, dass es keinen „lender of last resort“ gebe. Wer sich also durch Fehlverhalten, Oberflächlichkeit u.a.m. disqualifiziert, der ist eben marktuntauglich und hat somit diesen zu verlassen. Allein das Beispiel IndustrieKrediBank zeigt, dass dies keine Gültigkeit mehr hat, denn es wurden fast € 8 Mrd. über das BMF zur Rettung aufgewendet, um dieses Haus dann ein Jahr später an einen britischen Interessenten zu veräußern. Um aber einen Kollaps à la 1930 zu verhindern, hat die Bundesregierung im Ganzen dennoch schnell und richtig gehandelt und man kann nur hoffen, dass der Steuerzahler à la longue so einigermaßen aus diesem Schlamassel wieder herauskommt. Immerhin leistet ja jetzt die Sonderfonds Finanzmarktstabilsierung - SoFFin in Frankfurt am Main bereits eine ganz konkrete Arbeit bei der Handhabung des von der Regierung aufgespannten Rettungsschirmes. Mittlerweile haben bereits gut zwei Dutzend Banken an diese Tür geklopft und es richtig, dass sich der Gesetzgeber dann ein gewisses Kontroll- und Mitspracherecht vorbehält (Hilfe also nicht zum Nulltarif). Schließlich hat ja der deutsche Steuerzahler schlimmstenfalls in einem unvorstellbaren Umfang für all’ dieses zu bürgen. Aus eigener Sicht hätte man deshalb vielleicht auch an die Herausgabe von Besserungsscheinen denken sollen.

Es bleibt festzuhalten, dass wir um gewisse, zusätzliche Regularien zukünftig nicht herum kommen. Zu weit sind der o.g. Wertewandel und die anscheinend zügellose Geldgier so mancher  Marktakteure fortgeschritten, als dass man sich allein auf die Ratio derselben noch verlassen könnte. Der Ansatz der Klassiker der ökonomischen Lehre, nämlich, dass die Marktakteure schon aus Eigeninteresse ein ausreichendes Maß an langfristigem Denken und Vernunft walten lassen, gilt zumindest nicht mehr durchgängig. Die gerade in Deutschland und Österreich vorhandene Stärke des langfristig-substanzorientierten Denkens ist längst einem kurzfristig orientierten Denken im Verwirklichen schneller Gewinne gewichen. Schlimm ist dabei zudem, dass somit in der öffentlichen Wahrnehmung das Vertrauen in das marktwirtschaftliche System zu schwinden beginnt (in den Neuen Bundesländern Deutschland gibt es dafür schon keine Mehrheit mehr). Die unbestreitbar raubtierhaften Züge verstellen nämlich vielfach den Blick, dass es zur Marktwirtschaft (wie auch zur Demokratie im politischen Bereich) keine Alternative gibt. Wirtschaftliche Vernunft wird aber bisweilen nur noch schlecht (vor-)gelebt. Nicht zu vergessen ist fernerhin auch, dass das herkömmliche Publikum die Komplexität der Finanzmärkte nun wirklich nicht überschauen kann und rundheraus (nicht im Sinne einer Diskriminierung gemeint!) als Analphabeten zu bezeichnen ist. Deren Rechte, nämlich zur Sicherung der vielfach ohnehin nur bescheiden vorhandenen Spargroschen, müssen im Sinne eines nachhaltigen Schutzes vor schlechter- und irreführender Beratung eindeutig gestärkt werden.

Klar ist auf alle Fälle, dass ein Verstaatlichen, wie überhaupt ein Zuviel an Staat, nicht zielführend sein kann. Auch in Deutschland ist der Staat ganz einfach ein eher schlechter Unternehmer. Dennoch ist dieser jetzt ganz konkret als Normativ gefordert, um die erwähnten Leitplanken – möglichst im Gleichschritt mit dem gesamten OECD-Raum – konstruktiv zu setzen. Ansonsten ist eine nächste Finanzkrise im kommenden Jahrzehnt schon wieder unausweichlich vorprogrammiert.

Diskutiert sind somit schon eine ganze Reihe von Aspekten, die bereits heute nötig sind, um die noch lange nicht überstandene, aktuelle Finanzkrise zu meistern. Wie gesagt:  Wir haben auch jetzt wieder mit den Folgen einer nicht güter- und dienstleistungsgedeckten Finanzblase zu tun, die der Spielkasino-Mentalität einer Vielzahl von beteiligten Marktakteuren entspringt. Und es dringend nötig, die jetzige Finanzkrise erneut als Chance zu begreifen, um  aus dieser zu lernen. Erwähnenswert ist in diesem Kontext, dass es kürzlich zumindest einen weiteren, wesentlichen Schritt in die richtige Richtung gegeben hat. Dem seit einigen Jahren verstärkt zu beobachtenden Übel des Kreditverkaufs (auch wieder so ein Negativimport aus den USA!) wird in Deutschland wenigstens endlich insofern begegnet, als dass kein Verkauf mehr seitens der Bank so einfach möglich sein soll, wenn der Kreditzahlungsrückstand weniger als ½ Jahr beträgt. Die Unsitte des Kreditverkaufs führte erst dazu, dass die als „Heuschreckenplage“ so bekannt gewordene Problematik überhaupt erst möglich im großen Umfang wurde. Leider sind die Aufkäufer häufig (wenngleich nicht immer) dubiose Geschäftemacher, denen es nur um eine schnelle Verwertung/ Zerschlagung geht, die unseren Mittelstand des Klein- und Mittelunternehmertums (KMU) empfindlich trifft. Dies gefährdet gerade eine ganz besondere Stärke des traditionellen deutschen Wirtschaftsgefüges, denn etwa die Hälfte der wirtschaftlichen Gesamtleistung Deutschlands kommt aus dem KMU-Bereich und fast 70 % aller Beschäftigten stehen dort in Lohn und Brot. In dieser Richtung ist auch das österreichische Wirtschaftsgefüge strukturiert. Ergänzend wäre sehr wichtig, die rückwirkende Mithaftung von (verkaufenden) Banken in diesem Bereich auf wenigstens 20 % festzusetzen. Dieser Aspekt wird gegenwärtig im deutschen Finanzministerium diskutiert. Natürlich ist die Bankenlobby derweil nicht untätig; diese versucht nun, den Wert auf maximal 5 % herunterzureden …

Was sollte sonst noch getan werden? Aus eigener Sicht dürfte ein zukünftig wirksam werdendes Zulassungsverfahren von neuen Bank-/ Finanzprodukten sehr hilfreich sein. Ein vergleichbares Verfahren gab es bis 1994 im Bereich des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Wollte eine Versicherung ein neues Produkt am Markt einführen, so war dieses dem damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zunächst zur Prüfung vorzulegen – ähnlich, so wie man neue Pharmazeutika auch zuerst zu genehmigen hat. Bezeichnend ist, dass es in Deutschland von 1931 bis 2002 (trotz des 2. Weltkriegs) keinen einzigen Zusammenbruch eines Versicherungsunternehmens gegeben hat. Leider musste diese Bestimmung im Zuge der EU-Harmonisierung seinerzeit herausgenommen werden. Zu meinem Bedauern wird dieser Gedanke gegenwärtig nicht diskutiert, obwohl er den Vorteil bietet, dass nach einer entsprechenden Prüfung Neues durchaus an den Markt gelangen darf (nicht aber jeglicher Unfug!).

Nicht zu übersehen ist fernerhin der Aspekt des Aufsichtsrätewesens - wie der Name schon sagt: eigentlich haben die nach dorthin Bestellten ein wachsames Auge zu allen wesentlichen Vorgängen zu haben. Wie aber gerade die jüngste Vergangenheit zeigt, hat es da offensichtlich einige Defizite gegeben. Richtigerweise haben sich zukünftige Vorstände einer Bank oder genauso auch einer Versicherung zunächst der BaFin oder in Österreich: der FMA vorzustellen. Hierbei ist nicht zuletzt auch die berufliche Qualifikation ein Kernbetrachtungsbestandteil. Um zukünftig sicherzustellen, dass dieser Personenkreis in der Lage ist, im Bedarfsfall auch sofort die richtigen Fragen zu stellen, dürfte eine vorangehende Begutachtung des Wissens und Könnens zum Banken- bzw. dem Versicherungswesen bei Aufsichtsratsaspiranten höchst empfehlenswert sein.

Erst kürzlich tauchte die Idee der Gründung einer so genannten „Bad Bank“ auf. Somit also eine Institution, die die schlechten Risikoaktiva von Kreditinstituten staatlicherseits aufkaufen soll, um somit jene Banken, die sich ja schließlich zuvor auf diesen Murks eingelassen haben, hiervon zu befreien. Hierbei ist aber zu bedenken, dass die schlechten Risikoaktiva, die aus einer Bank entfernt werden sollen, sich nicht als feste, unveränderliche Größe bestimmen lassen. Der Staat kauft maximal die Aktiva aus der Bank heraus, die bis dato als "vergiftet" identifiziert worden sind. Wenn der Staat aber neues Vertrauen damit schaffen will, müsste dieser jedoch auch zusätzlich der Bank gegenüber eine Blanko-Ankaufsgarantie für alle zukünftigen Eventualitäten abgeben. Eine solche Garantie ist schlicht nicht quantifizierbar und brächte unlösbare Bewertungsprobleme mit sich. Dann muss man sogar überlegen, ob eine Zwangsverstaatlichung als "ultima ratio" nicht besser ist. Als Alternative zur "Bad Bank" könnte in Betracht gezogen werden, bestimmte Problemportfolien innerhalb des betroffenen Instituts zu isolieren - und zwar durch ein so genanntes "ring fencing". Will heißen: die betreffenden Risiken können auf diesem Wege durch staatliche Stützungsmaßnahmen neutralisiert werden, wobei anfallende zukünftige Verluste je nach Leistungskraft individuell unter den Beteiligten aufgeteilt werden könnten. Anstelle dessen bietet sich bei einem „Flächenbrand“ die Bildung von Ausgleichsforderungen zur Stärkung der Aktivseite betroffener Banken an. Dieses Instrument bietet den Vorteil einer raschen Unterstützung an, ohne den öffentlichen Haushalt in unmittelbarer Form zu belasten. Die Rückführung kann dann über Jahre hinweg verteilt werden. Naturgemäß wird damit „Moral Hazard“ verhindert. Dieses Instrument wurde sehr erfolgreich im Zuge der DM-Einführung Anno 1948-, und im Rahmen der Wirtschafts- Währungs- und Sozialunion zur Stabilisierung der DDR-Banken per Mitte 1990 eingesetzt.

Nicht zu vergessen ist der Aspekt, dass es bedauernswerter Weise eine bilanzielle Neumethodik gibt, die stark US-amerikanischen Ursprungs ist. Es ist ein shareholder-value Ansatz unverkennbar. Die so lange bewährte Stärke des deutschen Bilanzierungswesens einer gesunden, kaufmännischen Vorsicht im Geiste eines langfristig-substanzorientierten Denkens ist dem kurzfristig-gewinnorientierten Gewinnmaximierungsstreben gewichen. Auf Druck einer internationalen Harmonisierung werden Forderungen und Güter in der Bilanz nicht mehr nach Niederstwert im Sinne des Vorsichtsgedankens bilanziert, sondern es soll ein „fair value“ ausgewiesen werden. Umgekehrt werden Verbindlichkeiten nicht mehr zwingend nach Höchstwerten in die Bilanz gestellt. Hintergrundgedanke: der Aktionär ist nicht an langfristigen Perspektiven interessiert, sondern will möglichst tagesaktuell im Bilde sein. Diese seit einigen Jahren auch in der EU gegebene Anwendungsmöglichkeit hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise als geradezu fatal erwiesen. Eine Rückkehr zur klassischen HGB-Bilanzierung erscheint dringend geboten.

Trotz der gegenwärtig immer noch sehr prekären Lage, gibt es aber gerade in Deutschland auch eine gut begründbare und ersichtliche Hoffnung. Traditionell verfügen beide Länder über eine Universalbankenstruktur, die als Risikomix naturgemäß besser bei Schieflagen (und deren Bewältigung) Abhilfe bietet, als bei Trennbankensystemen, in denen Banken zumeist nicht direkt an den Börsen tätig sein dürfen. Ein Blick in Richtung USA zeigt dies gerade zurzeit allzu deutlich. Gerade die heterogene- und fragmentierte Marktstruktur im Banken- wie im Nichtbankenbereich sind ein Kennzeichen, welches einen enormen Platzvorteil im internationalen Vergleich bedeutet. Das hat mit der großen Anzahl regionaler Sparkassen und Genossenschaftsbanken in beiden Länder zu tun. Deutlich ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass gerade die vielen, regionalen Sparkassen (nicht aber die deutschen Landesbanken) und Genossenschaftsbanken überhaupt nichts mit der gegenwärtigen Schieflage zu tun haben. Schließlich haben sich gerade diese beiden Institutsgruppen nicht an irgendwelchen (oftmals windigen) Aktivitäten beteiligt, die sie nicht selbst verstanden hätten. Diese Regionalinstitute erweisen sich vortrefflich als Stabilitätsanker in der heutigen Zeit. Ihr Charme liegt zudem im Aspekt der Kundennähe und –freundlichkeit sowie dem Aspekt, dass durch einen naturgemäß intensiveren Wettbewerb als in Ländern mit nur wenigen Großbanken die Bankgebühren erkennbar günstiger im Sinne des Verbrauchers ausfallen. Natürlich hat die Bankenaufsicht neutral zu bleiben (Vorgenanntes darf von diesen logischerweise so öffentlich nicht kommentiert werden) und im gesetzlichen Auftrag wertfrei zu beaufsichtigen, was sich am Markt befindet.

Konstruktives Lernen im Sinne des Nutzens von Chancen, das ist gewiss das Gebot dieser so ernsten Stunde!

 

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