Dass Bund und Länder mehr politische Handlungsfähigkeit erhalten, zeigt deutlich, dass beide eine schrittweise Änderungsfähigkeit Deutschlands wünschen. Gleichzeitig ist das ein erster Schritt zur Veränderung. Einzelne Politikbereiche werden klarer erkennbar sein. Entscheidungen können schneller getroffen werden. Die Zustimmung der Länder ist künftig nur noch bei etwa 30 bis 40 Prozent der Bundesgesetze erforderlich. Bisher sind es ungefähr 60 Prozent.
Strafvollzug, Heimrecht, Ladenschlussgesetz, Versorgung und Laufbahnrecht von Landesbeamten sowie das Hochschulrecht mit Ausnahme der Studienzulassung und der Abschlüsse fallen zukünftig grundsätzlich in die Kompetenz der Länder. Die Vereinbarungen im Bereich Hochschulpolitik und Umweltbereich können als zufriedenstellend bezeichnet werden. Von der Entflechtung wurden die Regionalförderung und die Verbesserung der Agrarstruktur ausgenommen. Auch soll der Bund weiterhin Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen der Länder gewähren dürfen, wenn das die Abwehr einer gesamtgesellschaftlichen Störung erfordert, dem Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet dient oder das Wirtschaftswachstum fördert.
Der Konvent für Deutschland ist ein Verein, der das Ziel verfolgt, die Fähigkeit für Reformen wieder herzustellen. Mehr hierzu unter www.konvent-fuer-deutschland.de. Die Notwendigkeit für diese Arbeit wird deutlich, wenn man in die „verqueren Sachverhalte“ (so Hans-Peter Schneider wörtlich, der seine Studie vorstellte) eintaucht, die zum Teil die Alliierten im Grundgesetzt gegen den Willen ‚unserer Väter’ haben festschreiben lassen.
Doch neben diesen grundlegenden Zusammenhängen gibt es noch ein weiteres Phänomen, wovon unsere Medienvertreter betroffen sind. Es ist die Angst vor Veränderung. Und so appellierte Herzog an die Zunft die Reformen nicht kaputtzuschreiben.
Wie ängstlich sich die hohen Presseleute geben, kann einen sprachlos werden lassen. „Kann dann ein (Bundes-) Land Bankrott gehen?“ fragte der Vertreter vom Handelsblatt, nachdem zuvor die dringende Notwendigkeit des Wettbewerbs und der Eigenverantwortung erläutert wurde. Ein andere fragte, ob man den einem Finanzsenator oder Minister diese Verantwortung überhaupt zumuten könne. Diese Verhältnisse muss man wissen, wenn man die Berichte und Kommentare in den Abendnachrichten hört oder in der Zeitung liest.














