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Türken in Deutschland und in Österreich
Es war ein Fehler seitens des türkischen Ministerpräsidenten, die in Deutschland lebenden Türken als (ethnische) Minderheit zu bezeichnen. Der Ausdruck Minderheit, vor allem klassisch im europäischen Kulturkreis als nationale bzw. ethnische Minderheit bekannt und verwendet, ist für autochthone oder historisch gewachsene Gruppen von Menschen zu verwenden.
Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine von der Mehrheitsbevölkerung abweichende Kultur und meistens Sprache vorweisen können, wobei dieses zweite Kriterium durch den ab ovo vorhandenen Assimilationsdruck häufiger nicht mehr für die gesamte Gruppe zutrifft. Es gibt sogar autochthone Gemeinschaften, wie z. B. die Iren oder Cornwaliser, die kaum mehr ihre ursprüngliche Muttersprache beherrschen, sich aber trotzdem mit einer entsprechenden Identität als zu dieser Gruppe gehörend wahrnehmen. Diese Bevölkerungsteile sind seit mehreren Jahrhunderten in ihrer Region ansässig, gehören in diesen Gegenden zu den alteingesessenen Menschengruppen wie z.B. die Friesen in Deutschland. Im Europa des 21. Jahrhunderts leben des weiteren zahlreiche nationale und ethnische Minderheiten, die z.T. im 20. Jahrhundert infolge der verschiedenen Grenzziehungen (Südtiroler, Nordschleswiger, Ungarn in Siebenbürgen, Deutsche in Polen etc.) überhaupt erst entstanden sind. All diese autochthonen Gruppen haben aus der historischen, gesellschaftlichen und juristischen Perspektive ein Recht auf den besonderen Schutz ihrer Volksgruppe, ihrer Sprache und Kultur.
Die Migrantengruppen, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Deutschland und in Österreich, aber auch in anderen westeuropäischen Staaten, einerseits wegen der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten, wegen der im Vergleich mit ihren Herkunftsländern höheren Erwerbsmöglichkeiten in diesen Ländern erschienen, haben eine vollkommen andere Entstehungsgeschichte. Bekanntlich war es am Anfang unter den „Gastarbeitern“ eine verbreitete Einstellung und Meinung, dass sie nach einigen Jahren dank der vergleichsweise guten Verdienste eigenes Kapital ersparen und damit in ihrer Heimat eine Existenz aufbauen wollten. Die wirtschaftliche Entwicklung, die politischen Gegebenheiten und großzügige Familienzusammenführungen haben dazu geführt, dass nur einige wenige diesen Weg wirklich gegangen sind. Die zweite und allmählich dritte Generation dieser Menschen sind zwar in Deutschland oder Österreich geboren, besitzen aber meistens immer noch die türkische oder eine andere Staatsangehörigkeit.
Dies ist der nächste springende Punkt: Mitglieder von autochthonen Minderheiten, für die ein einheitliches europäisches Minderheitenrecht gelten sollte, sind gewöhnlich Staatsbürger ihrer Staaten. Lediglich nach Grenzverschiebungen gab es historisch gesehen Fälle, wo Staatsbürgerschaften automatisch oder durch diverse Prozeduren an- und/oder aberkannt wurden. In Ostmitteleuropa gibt es eine bekannte Geschichte über einen alten Mann aus einem kleinen Dorf in der heutigen Karpato-Ukraine, der nie aus dem Dorf kam, allerdings fünf unterschiedliche Staatsangehörigkeiten in seinem langen Leben hatte, angefangen von der österreichisch-ungarischen … Dies sind aber Ausnahmefälle. Meistens verfügen die Angehörigen der nationalen Minderheiten über die Staatsbürgerschaft ihrer Staaten, sind gleichberechtigte Mitglieder dieser Gesellschaften. Ihre Minderheitenrechte sind zur Zeit sehr unterschiedlich ausgeprägt, z.T. mit einer kulturellen Autonomie wie im Falle der deutschen Minderheit in Ungarn oder der dortigen Roma, z.T. mit einer territorialen Autonomie wie im Falle der Südtiroler ausgestattet.
Die Migrantengruppen hingegen behielten gewöhnlich ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit auch in der zweiten und dritten Generation, erst seit der neuen großzügigen Möglichkeiten unter der Schröder-Regierung kam es zu Einbürgerungen in höherer Anzahl, allerdings behielten die Migranten häufig beide Staatszugehörigkeiten, was nicht zur besseren Handhabung der Probleme führt. Des weiteren ist ihre sprachliche und kulturelle Integration ebenfalls anders verlaufen, die Angehörigen der zweiten Generation haben z.T. wenig Probleme mit der deutschen Sprache – obwohl sehr viele unter ihnen immer noch diese erste große Hürde der Integration nicht meisterten, vor allem die weiblichen, nicht arbeitenden Mitglieder der Familien sind hier zu erwähnen. Die Existenz von sogenannten „Parallelgesellschaften“ in gewissen Bezirken der Großstädte wirkt ebenfalls abschottend. Der erste Schritt in Richtung einer anerkannten Kulturgemeinschaft mit deutscher – und nur deutscher bzw. österreichischer Staatsbürgerschaft – ist allerdings zweifelsohne die entsprechende Beherrschung der deutschen Sprache.
Diese Variante einer kulturellen Gruppenförderung wäre ein Angebot an diejenigen Migrantengruppen in Deutschland und Österreich, die gern in diesen Staaten leben, die Sprache und die Kultur der Mehrheitsbevölkerung akzeptieren und lernen. Sie auf der anderen Seite hätten das Recht auf eine bestmögliche Förderung ihrer Sprache und Kultur in den Kommunen und Schulen. Dies bezieht sich auch auf die Kurden und andere ethnische Gruppen, die häufig als „Türken“ bezeichnet werden, wobei sie ihre eigene Sprache und Kultur haben. Durch die gezielte Förderung der Kultur und Sprache in einer gesetzlich geregelten Form, entsprechend der Siedlungsdichte in den betroffenen Regionen und Städten ist auch der Tendenz entgegenzuwirken, dass Jugendliche ohne Perspektive zum islamischen Fundamentalismus verführt werden. Im 21. Jahrhundert, in der Europäischen Union, müssen die Grundwerte der europäischen Zivilisation auch mit diesen neuen Bevölkerungsgruppen ausdiskutiert werden. Nur eine gegenseitige Verständigung darüber, was für die alteingesessene und für die neue Migrantenbevölkerung als Konsens bezüglich einer demokratischen und modernen Gesellschaft in Deutschland und Österreich als Prinzip anerkannt wird, kann zu einer konfliktfreien Koexistenz führen.
Dr. Koloman Brenner ist Leiter der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) in der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV). Die FUEV besitzt Beraterstatus bei der EU und bei der UNO. Die AGDM wurde 1991 als informelle Arge für die deutschen Minderheiten gegründet, die Mitglieder der FUEV sind.














