Sonntag, 5. Feb 2012

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Der Gottesbezug in der EU-Verfassung

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In der EU-Verfassung wird auf eine Erwähnung der christlichen Religion in allen Bereichen verzichtet. Weder in der Präambel noch im eigentlichen Verfassungstext selbst gibt es eine konkrete Nennung, und eine Änderung ist ausgeschlossen.

Sollten die Mitgliedsländer den Verfassungsentwurf ratifizieren, tritt dieser als EU-Verfassung in Kraft und ist somit rechtlich vom Großteil der Bevölkerung akzeptiert. (...)

In Anlehnung an das christliche Erbe Europas sind ein Gottesbezug in der Präambel und eine eindeutige Benennung Gottes im Verfassungsentwurf notwendig, (doch) Gott wird in dem neuen Verfassungsentwurf der Europäischen Union nicht explizit erwähnt. Und selbst nach einer Analyse der Argumente und der Diskussion im Allgemeinen lassen sich einige Fragen nicht vermeiden. Zum einen lässt sich feststellen, dass es gerade den Befürwortern des Gottesbezugs nicht um einen exklusiven christlichen Gottesbegriff ging, sondern um eine Identifikationsmöglichkeit für alle europäischen Bürger. Ebenso kommt man zu der Feststellung, dass die Kirchen nicht eine mögliche Machtposition verteidigen wollten, indem sie sich für einen Gottesbezug einsetzen. Sie schienen eher darauf hinweisen zu wollen, dass es neben den Staaten und den Völkern noch eine andere Ebene gibt, die deren Zusammenschluss prägt.

Andererseits ist die Frage zu stellen, warum denn trotz allem ein Begriff „Gott“ gefordert wird. Die beschriebenen Anliegen und Absichten ließen und lassen sich meiner Meinung nach in dem nun vorliegenden aktuellen Verfassungsentwurf ausdrücken. In Artikel 2 des Entwurfs einer Verfassung für Europa steht: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet.“ Und Artikel 3.3 schließt an: „Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.“1
Gerade in diesen beiden Artikeln werden enorm viele und große Werte beschrieben, die alle etwas mit dem zu tun haben, was die Befürworter eines Gottesbezugs fordern. Denn es ist die Rede von Toleranz, Gerechtigkeit und Nichtdiskriminierung und vor allem die Forderung nach Freiheit und Gleichheit und die Akzeptanz aller pluralistischen Interessen, egal ob diese kulturell oder religiös zum Ausdruck kommen.

Damit aber noch nicht genug, denn wenn man die Verfassung weiter liest, gibt es noch verschiedene Erwähnungen der Religionen. In Artikel II-10 wird die Religionsfreiheit so zum Beispiel explizit erwähnt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfrei-heit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen.“2 Und letztlich be-tont der Artikel II-22 noch einmal: „Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.“3 Die Betonung einer kulturellen Vielfalt und Religionsfrei-heit ist in dem Entwurf also vollkommen gegeben. Das einzige, was nicht genannt wird, ist „Gott“. Und auch der Verweis auf das christliche Erbe fehlt. Allerdings wird dies im Verfassungsentwurf entsprochen, in dem alle anderen Forderungen nach einer Erwähnung der Religionen ausreichend berücksichtigt wurden. Dies wird auch in einer Stellungnahme über den europäischen Verfassungsvertrag deutlich, die der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Huber und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann veröffentlichten. Für sie ist die Nennung der Wertegebundenheit der EU von besonderer Bedeutung. Ihr Anliegen, „die Vielfalt Europas dadurch anzuerkennen, dass die Union den Status der Kirchen und Religionsgemein-schaften in den Mitgliedsstaaten achtet und sie als Partner im gesellschaftlichen Dialog ansieht“4, wurde demnach erfüllt. Aber die Nichterwähnung des jüdisch-christlichen Erbes im Text betrachten sie im Sinne der kirchlichen Vertreter negativ: „Wir bedauern deshalb, dass die Staats- und Regierungschefs sich nicht darauf einigen konnten, diese historische Tatsache ausdrücklich zu benennen.“ Und weiter: „Ebenso bedauern wir es, dass es nicht möglich war, angesichts der leidvollen Erfahrungen von Kriegen und Diktaturen in Europa durch einen Bezug auf die Verantwortung vor Gott deutlich zu machen, dass jede menschliche Ordnung vorläufig, fehlbar und unvollkommen und Politik nie absolut ist.“5 Wie viel Gott muss in die EU? Das war die Frage, mit der sich der Konvent während der Ausarbeitung einer Verfassung für die Europäische Union, auseinandersetzen musste. In den abschließenden Ergebnis-sen gibt es keinen direkten Gottesbezug: weder in der Präambel noch im weiteren Text. Und nicht nur die Christen, sondern auch viele Nicht-Christen sind „in Sorge über das Ausmaß, in dem die Gesetzgebung daran interessiert ist, Gott aus der kollektiven, sozialen und religiösen Vergangenheit Europas zu streichen“.6

Dennoch ist dies rein faktisch geschehen. Gott wurde weder in der Präambel noch im anschließenden Verfassungstext weitreichend erwähnt. Die Bedeutung des christlichen Erbes für die Europäische Union (...) reichten dem Konvent, der mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für eine Verfassung betraut war, letztlich allerdings nicht aus. Eine größere Rolle bei der Entscheidung spielte nämlich die Tatsache, dass Europa durch „widerstreitende Werte und Wertesysteme gekennzeichnet ist“7 und seit Mitte des 20. Jahrhunderts vor allem in kultureller und religiöser Hinsicht pluralistisch gekennzeichnet ist. Beispiels-weise durch den Zustrom nichtchristlicher Bevölkerungsgruppen.8 Diesen Menschen wollte und will man mit der Entscheidung zeigen, dass sich die neue Europäische Union mit allen Belangen der Bevölkerung auseinandersetzt und sie berücksichtigt.

Anders als die Konflikte aus der Wirtschaft oder auch dem soziokulturellen Bereich hat der Konflikt um einen Gottesbezug in der Präambel kaum noch Zukunftspotential. Es handelt sich nämlich um einen Konflikt, der begann, „seit sich abzeichnete, dass der Konvent einen Entwurf für eine Verfassung verabschieden würde.“9 Im Verlauf gab es Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der katholischen Kirche und anderen Befürwortern und Gegnern des Gottes-bezuges, so zum Beispiel den Regierungs-vertretern Frankreichs. Seinen Höhepunkt fand der Konflikt dann allerdings kurz vor Bekanntmachung des Entwurfs, als Vertreter beider Seiten in zahlreichen Aufsätzen, Schriften und Veröffentlichungen die Bevölkerung auf das Problem aufmerksam zu machen versuchten, um die Entscheidung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Nachdem dann die Ergebnisse und damit der Entwurf im Juli 2003 bekannt wurden, gab es viele Stimmen, die sich über die Entscheidung und deren Konsequenzen ein Urteil bildeten. Aber letztlich wurde deutlich, dass keine Änderung mehr zu erreichen und die Tatsachen entschieden sind. Dadurch verliert das Thema auch zunehmend mehr von seiner öffentlichen Präsenz.

Die Menschen wenden sich im Bezug zu Konflikten der Europäischen Union der 25 anderen Streitfeldern und Diskussionen zu, denen sie mehr Bedeutung zumessen. Damit sind vor allem Konflikte gemeint, die die Zukunft der EU beeinflussen werden. Hierbei geht es um Gelder und Finanzierungen und das Verhältnis der Länder untereinander, aber auch um internationale Angelegenheiten und Konflikte zwischen der EU und den einzelnen Ländern, und irgendwann werden die Auseinandersetzungen um einen Gottesbezug in der Verfassung für die Europäische Union der Vergangenheit angehören.

Auszug aus der Seminararbeit: „Politische Konflikte in der Europäischen Union nach der EU - Osterweiterung: Der Streit um den Gottesbezug in der Präambel des neuen EU – Verfassungsentwurfs“, September 2004, im Proseminar Politikwissenschaften: „Die Perspektiven der Europäischen Union nach der EU-Osterweiterung“ bei Frau Dr. Astrid Sahm. Die Arbeit ist im vollem Umfang bei Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zu bekommen.

Die Verfasserin: Sabine Lauderbach, studiert Politikwissenschaften und Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Neue Geschichte an der Universität Mannheim.

1 „Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa“, S. 5-6.
2 „Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa“, S. 52.
3 Ebd., S.55.
4 Wolfgang Huber/Karl Lehmann: „Zur Einigung über den europäischen Verfassungsvertrag“, Transparent, S.10.
5 Ebd., S.10.
6 Soskice/Melloni: „Europa neu denken“, in: Concilium, S. 122.
7 Voiss: „Gefährdet Europa die Enteuropäisierung (und Läuterung) der Kirche?“, in: Concilium, S. 186.
8 Vgl.: ebd.
9 Düchs: „Der Gottesbezug in der EU-Verfassung“, Vortrag, S. 9.


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