Montag, 21. Mai 2012

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Europäische „Demokratie“

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Der in Lissabon von den 27 Mitgliedern der Europäischen Union vereinbarte Reformvertrag wird von den Politikern damit angepriesen, dass er die Demokratisierung in der EU stärke. Wie sieht es aber mit dem demokratischen Verfahren vor der Ratifizierung des Reformvertrages durch Bundesrat und Bundestag aus? Bevor diese Gremien entscheiden, sollten auch die Bürger entsprechend demokratischen Gepflogenheiten Gelegenheit haben, sich mit dem Inhalt des Reformvertrages vertraut zu machen und sich eine sachlich fundierte Meinung zu bilden.

Eine solche Möglichkeit besteht bisher jedoch nicht, denn es liegt noch keine offizielle konsolidierte Fassung des Reformvertrages vor. Zur Einleitung des Ratifizierungsverfahrens für diesen Vertrag, der für alle Bürger wegen der Neuverteilung der Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten  und den europäischen Institutionen von großer Bedeutung ist, wurde dem Bundesrat nur der Vertrag von Lissabon zugeleitet, der nur die Änderungen der bestehenden Verträge, d.h. des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, enthält. Diese Änderungen werden aber erst verständlich, wenn sie in die bestehenden Verträge eingearbeitet sind und man den Gesamtzusammenhang überblicken kann.

Im Augenblick können sich die Mitglieder des Bundesrates und später wahrscheinlich auch die Mitglieder des Bundestages keinen wirklichen Überblick über den genauen Inhalt des Reformvertrages verschaffen. Der konsolidierte Text, der alle Änderungen enthält und Grundlage für eine sachliche Beurteilung bietet, wird nach Auskunft des Auswärtigen Amtes und Dienststellen der EU frühestens im April diesen Jahres vorliegen. Solange können sich die Mitglieder des Bundesrates und des Bundestages keinen vernünftigen Überblick über den sachlichen Inhalt des Reformvertrages verschaffen. Sie könnten das nur erreichen, wenn sie sich die mühsame und sehr zeitaufwendige Arbeit machen, die auf 287 Seiten des Vertrages von Lissabon enthaltenen Änderungen in die bestehenden Verträge einzuarbeiten. Diese Zeit haben sie jedoch nicht. Außerdem erbrächten diese Arbeiten keinen authentischen Vertragstext, obwohl es für die Beurteilung der Tragweite einzelner Bestimmungen auf einzelne Worte und Satzzeichen ankommen kann.

Was für die Mitglieder des Bundesrates und des Bundestages gilt, muss auch der Bürger hinnehmen. Diese Verzögerung der Veröffentlichung des konsolidierten Vertragstextes erweckt den Eindruck, dass eine sachliche und überprüfbare Diskussion über den Reformvertrag möglichst vermieden werden soll, jedenfalls so lange, bis das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen ist und vollendete Tatsachen geschaffen sind. Danach wird sich kaum noch einer die Mühe machen, das äußerst umfangreiche, komplexe und schwer verständliche Vertragswerk gründlich durchzuarbeiten. Es kann ja politisch doch nichts mehr geändert werden.

Die Bundesregierung und auch andere Regierungen und die europäischen Institutionen betonen immer wieder, durch den Reformvertrag solle die Demokratie in Europa gestärkt werden. Ihr  Vorgehen bei der Veröffentlichung der konsolidierten Fassung des Reformvertrages widerspricht ihren Beteuerungen. Dem Bürger werden notwendige Informationen für eine sachliche Meinungsbildung vor der Ratifizierung des Reformvertrages vorenthalten.  Das wirft kein gutes Licht auf die entscheidenden Institutionen und ist kein gutes Omen für die demokratische Ausgestaltung der EU.

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