Montag, 21. Mai 2012

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Nein zur Auflösung von Nationalstaaten in der EU

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Nordrhein-Westfalens Techtelmechtel mit Benelux

Die CDU-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschloss im Mai 2007, Nordrhein-Westfalen solle dem Benelux-Vertrag beitreten, den Belgien, die Niederlande und Luxemburg im Jahr 1958 geschlossen hatten. Dieser Vertrag regelt eine Wirtschaftsunion der drei Vertragsstaaten, also den freien Handel und die Freizügigkeit von Arbeitskräften, Dienstleistungen und Kapital. In einem weiteren Vertrag regelten die drei Staaten im Jahr 2004 auch die grenzüberschreitende Bekämpfung der Kriminalität.

Der Benelux-Vertrag ist kein bloßer wirtschaftlicher Zweckverband. Er ist eine politische Gemeinschaft europäischer Staaten unterhalb der Ebene der Europäischen Union. So lebt er auch im internationalen Bewusstsein. Das ursprüngliche Ziel des Benelux-Vertrags, die Zusammenarbeit der drei Staaten in der Währungs-, Wirtschafts- und Zollpolitik, ist übrigens von der europäischen Wirklichkeit längst überholt.

Vertrüge sich der Beitritt Nordrhein-Westfalens zur politischen Gemeinschaft der Benelux-Staaten mit seiner Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland? Nein. Dieses Nein wohl zumindest ahnend, spricht die Düsseldorfer Landesregierung zur Zeit nicht mehr von einer Vollmitgliedschaft Nordrhein-Westfalens im Benelux-Vertrag. Ja, sie sucht zu beschwichtigen, ein Austritt ihres Landes aus der Bundesrepublik Deutschland sei „nicht geplant“.

Nach Artikel 32 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland dürfen die Länder, soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind, mit Zustimmung der Bundesregierung Verträge mit auswärtigen Staaten schließen. Ein Vertrag Nordrhein-Westfalens mit den Benelux-Ländern über eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit ist daher, wenn  die Bundesregierung dem zustimmt, unbedenklich. Düsseldorf dürfte die Zusammenarbeit auch auf weitere Felder wie Bildung und Wissenschaft, Umwelt, Verkehr und Infrastruktur ausdehnen.

Wollte Nordrhein-Westfalen aber dem Benelux-Vertrag als Mitglied beitreten, müssten die Bundesregierung und die fünfzehn anderen deutschen Länder sich brüskiert fühlen.Das deutsche Volk hat – wie die Präambel zum Grundgesetz bekundet – in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Kein Land darf unsere nationale Einheit aufs Spiel setzen. Täte ein Land das, müsste die Bundesregierung es nach Artikel 37 des Grundgesetzes mit „Bundeszwang“ davon abhalten.

Wir Deutschen möchten auch künftig an einem Vereinten Europa mitbauen. Darüber sollten wir aber den Stolz auf unsere nationale Identität nicht verlieren. Es darf nicht sein, dass sich Nationalstaaten in der Europäischen Union auflösen.

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