Von zentraler Bedeutung für die Geschichte der Freiheits- und Demokratiebewegung in Deutschland ist die Revolution von 1848/49. Was waren die Ursachen? Überall in Deutschland verschärften sich in den 1840er Jahren die Spannungen. Der Unwille über das Metternichsche System der Restauration und den allgegenwärtigen, bürokratischen Obrigkeitsstaat wuchs. Zensur und Parteiverbot dauerten fort, freie Meinungsäußerung und jegliche Form von politischer Aktion wurden unterdrückt. Hinzu kamen soziale Unruhen am Übergang von der alten zur modernen Gesellschaft, die Bedrohung des Handwerks durch die Industrie und nicht zuletzt die Hungerkrise der Jahre 1848/49.
Das liberale Bürgertum, im Vormärz zur gesellschaftlich führenden Kraft aufgestiegen, litt in besonderem Maße unter der obrigkeitlichen Bevormundung; es war der Parole vom „beschränkten Untertanengeist“ überdrüssig. Nun forderte es Teilhabe am politischen Prozess und geriet damit in unmittelbare Frontstellung gegen Adel, Bürokratie und monarchistische Autokratie. Der abgelebte Deutsche Bund, ein loser Staatenbund aus 37 souveränen Fürsten und 4 freien Städten, wurde als Unterdrückungsapparat wahrgenommen, der die bestehenden Verhältnisse zementierte und einer freiheitlichen Neuordnung von Volk und Staat im Wege stand.
Neben den Ruf nach Freiheit trat die Forderung nach nationaler Einheit. Erstmals traten liberale und nationale Bestrebungen in der 1815 gegründeten Deutschen Burschenschaft zutage. Nach deren Verbot durch die Karlsbader Beschlüsse im Jahr 1819 kam es Ende der 1820er Jahre zu ersten Wiedergründungen. Innerhalb der Burschenschaft verstärkte sich die „praktisch-politische Tendenz“. Sie machte es sich zur Pflicht, „durch Wort und Schrift ihre Ansichten zu verbreiten, politische Klubs gemeinsam mit Bürgern und Pressvereinen zu gründen, Waffen anzuschaffen und sich darin zu üben“. Der Stuttgarter Burschentag von 1832 beschloss gar, „dass der Weg der Revolution als der einzige für jetzt dazu verfolgt werden“ müsse. Die Burschenschaften waren damit Teil der wachsenden national-liberalen Bewegung.
Märzforderungen
Zum Auslöser der Revolution wird die Februarrevolution in Paris, wo am 24. Februar 1848 der Thron von Louis Philippe auf dem Bastilleplatz verbrannt wird. Als erstes springt der Funke der Revolution auf Baden über. Unter dem Eindruck der Pariser Nachrichten versammelt sich am 27. Februar eine große Volksversammlung in Mannheim. Eine Petition mit den sogenannten Märzforderungen wird verabschiedet:
- Pressefreiheit
- Ende der Zensur
- Ende des Parteienverbotes
- Volksbewaffnung
- Demokratisierung der Justiz
- Errichtung eines deutschen Nationalparlamentes
Eine geradezu überschwängliche Aufbruchstimmung macht sich breit, gepaart mit der Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Bedenken angesichts der hochfliegenden Erwartungen äußert der Redakteur der Mainzer Zeitung, Ludwig Bamberger: „Heiliger Himmel! Geschrei! Gewehrfeuer! Frankfurt schwimmt in Schwarz-Rot-Gold und hat einen provisorischen Rausch! Sie überladen sich so mit Hoffnung und Triumphgefühlen, dass der Sieg zur Nebensache werden könnte.“ Die Märzforderungen erzeugen eine Fundamentalpolitisierung in der Bevölkerung. Vereine, spontane Volksversammlungen und ein geradezu explodierendes Zeitungswesen schaffen eine politische Öffentlichkeit im ganzen Land. Nicht unerheblich ist hierbei die Eisenbahn als Transportmittel, die größere Menschenansammlungen in kürzester Zeit überhaupt erst möglich macht.
Schon bald greift die Revolution über auf die beiden deutschen Großstaaten Preußen und Österreich. In Wien kommt es zu einer Art „proletarischen Revolution“: Leihhäuser, Steuerämter und Fabriken werden gestürmt, Läden geplündert. Das Volk verlangt lautstark den Abzug des Militärs und den Rücktritt des Fürsten Metternich. Unter dem Druck der Straße gibt Metternich auf. Er tritt zurück und flieht bei Nacht und Nebel nach England. Das Militär wird zurückgezogen; an dessen Stelle formiert sich eine bürgerliche Nationalgarde und eine aus Studenten bestehende „Akademische Legion“. Unter Führung des radikalen Studentenführers Adolf Fischhof wird ein sogenannter „Sicherheitsausschuss“, eine Art Nebenregierung, installiert und die Regierung selbst demokratisiert.
In Preußen sind die Verhältnisse ähnlich. Seit dem 7. März versammeln sich immer wieder große Menschenmengen im Tiergarten, wo Adressen mit den üblichen Forderungen verabschiedet werden. Am 13. März kommt es erstmals zu Zusammenstößen zwischen dem Militär und Demonstranten, zu Barrikadenbau und Straßenkämpfen und schließlich zu den ersten Todesopfern. Unter dem Eindruck des Sturzes von Metternich in Wien entschließt sich der König zu einer Verständigung mit den Demonstranten. Er verspricht Verfassung und Reorganisation des Bundes und verfügt die Aufhebung der Zensur. Eine große Volksmenge dankt ihm mit lauten Ovationen vor dem Schloss. In dieser Situation kommt es zu einer Verkettung von unglücklichen Umständen: Aus der Menge ertönen einzelne Rufe nach dem Abzug der Soldaten, ungezielte Schüsse lösen sich, und die Kämpfe beginnen von neuem. Die ganze Berliner Bevölkerung gerät in Aufruhr, Hunderte von Barrikaden werden errichtet, und es kommt zu erbitterten Häuser- und Straßenkämpfen mit mehr als 230 Toten. Unter dem Druck der Ereignisse schwenkt der König um und erklärt in einem Aufruf an „meine lieben Berliner“, alles sei ein „unseliger Irrtum“. Am 21. März reitet er, begleitet von Prinzen und Ministern, mit schwarz-rot-goldenen Armbinden feierlich durch Berlin. In einer Rede bekennt sich Friedrich Wilhelm zur deutschen Einheit, zur Freiheit und zur Verfassung. Am 29. März wird schließlich ein Märzministerium unter Führung der beiden rheinisch-großbürgerlichen Liberalen Camphausen und Hansemann einberufen.
Innerhalb kurzer Zeit kam es so zu einem Zusammenbruch der alten Ordnung. Die Revolution des Volkes hatte die bisherigen Autoritäten (vermeintlich) niedergeworfen. Die wichtigsten Ergebnisse der Märzrevolution waren:
1. Schnelle und vollständige Kapitulation der alten Gewalten
2. Die Revolution „machte vor den Thronen halt“ (wie jede erste Revolution in Europa mit Ausnahme Frankreichs)
3. Überall begannen die neu eingesetzten Regierungen („Märzministerien“) die liberalen Forderungen umzusetzen
Bereits am 5. März 1848 versammelten sich 51 führende Liberale und Demokraten in Heidelberg, um die Revolution zu kanalisieren und im Sinne einer organischen Umgestaltung von unten voranzutreiben und abzusichern. Hier traten die Gegensätze zwischen den Konstitutionell-Liberalen um Bassermann, Welcker, von Gagern und den Republikanern um Itzstein, Hecker und Struve erstmals zutage. Man ließ den Dissens vorläufig unentschieden und einigte sich darauf, ein Vorparlament einzuberufen.
Liberale, Demokraten und Konservative
Freiheit und Einheit waren die beiden zentralen Losungsworte der Revolution. Wie und auf welchem Weg man diese beiden Ziele erreichen konnte, darüber gingen die Meinungen erheblich auseinander. Während die Liberalen den Ausgleich im Sinne einer Vereinbarungsstrategie mit den alten Mächten suchten, drängten die Demokraten auf einen grundlegenden Wandel des bestehenden Systems. Sie forderten die Abschaffung der Dynastien und die Entmachtung des Adels. Ihr Traum war die deutsche Republik, die Monarchie war ihnen ein Dorn im Auge. Robert Blum, einer der führenden Köpfe der gemäßigten Demokraten des Vormärz, spottete, meist sei es „doch wohl die Geliebte, Maitresse, der Minister, Kammerherr, Beichtvater, Kammerdiener, Barbier, Ofenheizer … der den Herrscher zu beherrschen weiß.“ Das Kaisertum war für ihn „eine Missgeburt, ein verschrobener Gedanke, eine unzeitgemäße Schöpfung“. Die Position der Liberalen in dieser Frage war verschwommener. Aus Vernunftgründen plädierten sie weiter für die Monarchie als die „den Deutschen gemäße Staatsform“; der Schritt zur Republik war ihnen zu groß. Für die laue Haltung der gemäßigten Liberalen hatte der Demokrat Blum nur wenig übrig. „Wahre Maulhelden“ seien sie, „Leute, die nichts thun wollen und nichts thun können, aber erstaunlich viel schwatzen.“ Heftig wetterte er gegen die „Halben, Lauwarmen und Aschgrauen“, während er durchaus Respekt vor der Haltung der „ächt Conservativen“ hatte. Sie „heucheln wenigstens nicht und erklären offen, dass sie mit dem Vorhandenen zufrieden sind.“
Vorparlament
Vom 31. März bis 3. April 1848 versammelten sich im schwarz-rot-gold geschmückten Frankfurt 511 Abgeordnete des Vorparlamentes, um die Wahlen zu einem zukünftigen Nationalparlament vorzubereiten. Einen regionalen Proporz gab es nicht. Die Bundesvormacht Österreich stellte ganze zwei Abgeordnete, das beschauliche Hessen-Darmstadt dagegen 83. Noch ohne staatlichen Auftrag standen die Abgeordneten ganz auf revolutionärem Boden. Angesichts des breiten Spektrums politischer Standpunkte gestaltete sich die Konsensfindung schwierig. Die Forderungen reichten von Arrangement mit den alten Kräften, über den maßvollen Umbau des politischen Systems und sozialer Reform, bis hin zum gewaltsamen Umsturz. Die Hauptscheidelinie verlief zwischen Liberalen und Demokraten. Während die konstitutionellen Liberalen um Heinrich von Gagern Freiheit und Einheit durch Vereinbarung mit den bestehenden Mächten erreichen wollten, forderten die Radikalen um Hecker und Struve, das Vorparlament im Handstreich in ein ständiges Parlament umzuwandeln und somit vollendete Tatsachen zu schaffen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte jedoch gegen die Permanenz und für die Bildung eines Fünfzigerausschusses, der den Bundestag beraten und „bei eintretender Gefahr des Vaterlandes“ das Vorparlament wieder einberufen sollte. Die zweite Niederlage mussten die radikalen Demokraten in der Frage der Stellung zum alten Bundestag hinnehmen. Ehe dieser weitermachen dürfe, so forderten sie, solle er die Unterdrückungsgesetze von 1819 zurücknehmen und die Männer entfernen, die daran mitgewirkt haben „bevor die Bundesversammlung die Angelegenheit der Gründung einer konstituierenden Versammlung in die Hand nimmt“. Dies stieß auf den Widerstand der Liberalen, man müsse „nicht vernichten, sondern aufbauen“, so von Gagern. Schließlich einigte man sich auf die von Friedrich Daniel Bassermann vorgeschlagene Kompromissformel: Der Bundestag könne weiterarbeiten, indem er sich vom alten lossage. Dadurch wurde der durch die Märzreformen liberalisierte Bundestag verpflichtet, sich parallel zur Wahrnehmung seiner Rechte zu erneuern.
Frankfurter Paulskirche
Unter dem Druck der „Revolution von unten“ forderte die Bundesversammlung für den 30. März 1848 die Einzelstaaten zur Anberaumung von Volkswahlen für eine verfassunggebende Nationalversammlung auf. Die Wahl sollte allgemein und gleich sein, freilich begrenzt auf die volljährigen, selbständigen und männlichen Staatsangehörigen. Nach neueren Erkenntnissen waren etwa 80 Prozent der volljährigen deutschen Männer im Frühjahr 1848 wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen 40 und 75 Prozent. Am 18. Mai versammelten sich die Abgeordneten des ersten frei gewählten deutschen Parlamentes in der Frankfurter Paulskirche. Zum ersten Präsidenten der Versammlung wurde der Burschenschafter Heinrich von Gagern gewählt, dem schon bald eine Führungsrolle zufiel. Von den 830 Abgeordneten hatten 600 (ca. 75 Prozent) einen Universitätsabschluss, 436 Abgeordnete waren Beamte. Kleinbürger, Bauern und Angehörige der „handarbeitenden Klasse“ waren deutlich unterrepräsentiert. Ferner fällt ins Auge, dass Hochkonservative und Sozialisten fehlten. Die zentrale Rolle der Burschenschaften in der national-liberalen Bewegung spiegelte sich in der Zahl der Abgeordneten wieder. Mindestens 192 Paulskirchenabgeordnete waren Korporierte. Hinsichtlich der sozialen Zusammensetzung lässt sich mit Fug und Recht von einem Beamten- und Akademikerparlament sprechen. Die häufig abschätzig gemeinte Rede vom „Professorenparlament“ ist insofern nicht zutreffend, als nur 49 Professoren (5,9 Prozent) dem Parlament angehörten.
Die verschiedenen politischen Richtungen schlossen sich schon bald zu Fraktionen zusammen, die sich nach den Gasthöfen benannten, in denen sie tagten. Da war zunächst „die Rechte“ (Café Milani): gemäßigte Konservative mit stark föderalistischer und kirchlicher Orientierung, die für die Wahrung des Bestehenden und Vereinbarung mit den Regierungen eintraten. Den konstitutionellen Flügel des Liberalismus bildete das „rechte Zentrum“ (Casino), die Partei Heinrich von Gagerns und der Mehrheit der Professoren wie Dahlmann, Droysen und Welcker. Sie befürworteten eine konstitutionelle Monarchie, traten für ein absolutes Vetorecht der Krone ein und bauten auf das Vereinbarungsprinzip. Das „linke Zentrum“ (Württemberger Hof) betonte die Souveränität der Paulskirche stärker, wollte dem Monarchen nur ein suspensives Vetorecht zubilligen und legte mehr Gewicht auf die Stärkung der Individualrechte. Die „gemäßigten Demokraten“ (Deutscher Hof) um Robert Blum traten mit Nachdruck für die Republik, Volkssouveränität und eine wirkliche Herrschaft des Parlaments ein. Dabei erkannten sie stets das Mehrheitsprinzip und den Boden der Gesetzlichkeit an. Auf der äußersten Linken befanden sich die radikalen Demokraten (Donnersberg) um Hecker und Struve, die eine Vereinbarungsstrategie mit den alten Mächten strikt ablehnten und notfalls auch bereit waren, die Revolution mit Waffengewalt weiterzutreiben.
„Kühner Griff“ nach der Macht – Schaffung einer provisorischen Zentralgewalt
Zur Durchsetzung der Beschlüsse musste zunächst eine handlungsfähige Exekutive geschaffen werden. Während „die Rechte“ eine Vereinbarung mit der Länderregierung anstrebte, beriefen sich die Demokraten auf das souveräne Recht der gewählten Nationalversammlung. In dieser Situation schlug Heinrich von Gagern vor, in einem „kühnen Griff“ eine provisorische Zentralgewalt zu schaffen. Damit wurde eine Lösung gefunden, die den Anspruch auf souveräne Entscheidungsmacht des Parlamentes mit der Anerkennung des dynastischen Prinzips verband. Der österreichische Erzherzog Johann wurde zum Reichsverweser bestimmt „nicht weil, sondern obgleich er ein Fürst ist.“ Ähnlich wie ein Monarch war er dem Parlament gegenüber unverantwortlich. In seiner Eigenschaft als Reichsverweser berief er ein Reichsministerium, das dem Parlament gegenüber verantwortlich war, und nur so lange regieren konnte, wie es das Vertrauen des Parlamentes besaß. Mit der Errichtung einer provisorischen Zentralgewalt wurde de facto bereits die Vorentscheidung für eine künftige Staatsform des Reiches getroffen. Eine Monarchie auf demokratischer Grundlage zeichnete sich ab.
Im Frühjahr 1848 lagen die Mächte Preußen und Österreich darnieder, die Autorität der Paulskirche war groß. Um das sich bietende Zeitfenster zu nutzen, bevor sich die Kräfte des Partikularismus und der Gegenrevolution erneut formieren konnten, war schnelles Handeln geboten. Die Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung standen vor zwei großen Aufgaben: Ausarbeitung einer Verfassung und Gründung eines deutschen Nationalstaates. Am 24. Mai 1848 wählte die Frankfurter Nationalversammlung einen dreißigköpfigen Verfassungsausschuss, der die Koryphäen des vormärzlich-bürgerlichen Liberalismus vereinigte: Friedrich Daniel Bassermann, Hermann von Beckerath, Friedrich Christoph Dahlmann, Georg Waitz, Johann Gustav Droysen, Karl Theodor Welcker, Heinrich Simon, Robert Blum. Der Ausschuss beschloss, mit den Beratungen der Grundrechte zu beginnen, ein verhängnisvoller Fehler, wie sich später herausstellen sollte. Aus der Sicht der Beteiligten aber ein durchaus nachvollziehbarer und legitimer Schritt. Bei den Grundrechten ging es um den zentralen Punkt der bürgerlich-liberalen Bewegung: Sicherung individueller und politischer Freiheitsrechte – gegen Feudalismus und den allgegenwärtigen Obrigkeits- und Polizeistaat! Darüber hinaus sahen Linke wie Rechte in den Grundrechten ein Mittel, die soziale Revolution abzufangen. Nach monatelangen Verhandlungen und langen, zähen Diskussionen wurden die Grundrechte schließlich am 20. Dezember in zweiter Lesung verabschiedet. Mit dem fertiggestellten Grundrechtskatalog lag ein Konzept vor, das über die Weimarer Verfassung bis hin zum Bonner Grundgesetz wegweisend blieb. Die Grundrechte fußten auf dem Ideal des geistig wie materiell freien, selbstverantwortlichen Individuums. Sie gewährten Presse-, Versammlungs-, Glaubens- und Redefreiheit und garantierten die Unverletzlichkeit des Eigentums. Die Möglichkeit der Zivilehe wurde geschaffen, die Schulaufsicht verstaatlicht. Über die Individualrechte hinaus wurden den Einzelstaaten Landesverfassungen mit Volksvertretungen und Ministerverantwortlichkeit verordnet.
Erst am 19. Oktober 1848 begann das Plenum mit den Beratungen über die künftige Verfassung des Reiches. Die Paulskirche wollte einen föderativen, konstitutionellen Bundesstaat mit starker Reichsgewalt. Unter Wahrung der Einzelstaatlichkeit sollte ein Höchstmaß an Kompetenz beim Gesamtstaat liegen (Grundsatz: „Reichsrecht bricht Landesrecht“). Die stark unitarischen Züge erhielten im vorgesehenen Zweikammersystem ein föderatives Gegengewicht. Zu Auseinandersetzungen kam es in der Frage der Machtverteilung zwischen Staatsoberhaupt, Regierung und Parlament. Die große Mehrheit favorisierte, ohne sich explizit zu diesem Prinzip zu bekennen, ein parlamentarisches System. Die Regierung sollte nur in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Volksvertretung agieren können. Dass die Staatsspitze die Regierung einsetzte, war dagegen noch weithin unbestritten. Auch in der Frage, ob dem Staatsoberhaupt gegenüber dem Parlament ein absolutes oder nur ein suspensives, d.h. aufschiebendes, Vetorecht eingeräumt werden sollte, entzündete sich Streit. Während sich die Linken vor „Fürstenwillkür“ fürchteten, malte das rechte Zentrum das Schreckgespenst des „Parlamentsabsolutismus“ an die Wand. Dahlmann als Vertreter des Verfassungsausschusses plädierte mit Leidenschaft für ein absolutes Vetorecht als „Recht der rettenden Tat“. Als gewiefter Taktiker hatte er dabei wohl auch im Auge, die Verfassung für den preußischen König annehmbar zu machen. Auch in der Entscheidung zwischen Erb- und Wahlkaisertum waren die Fronten verhärtet. Weder die Erbkaiserlichen um von Gagern noch die Verfechter eines Wahlkaisertums konnten sich durchsetzen. Schließlich einigte man sich auf einen Kompromiss. 114 Abgeordnete der Erbkaiserlichen erklärten schriftlich, das Suspensivveto in Gesetzesfragen und das allgemeine Wahlrecht passieren zu lassen. Im Gegenzug verpflichteten sich Simon und seine Splitterpartei, für das erbliche Kaisertum zu stimmen.
Was ist des Deutschen Vaterland?
Die Frage der Staatsspitze war eng mit der Frage der Staatsgrenzen verbunden. Wie sollten die zukünftigen Grenzen Deutschlands aussehen? Von großer Bedeutung für die Verhandlungen war die Tatsache, dass im Deutschen Bund mit Preußen und Österreich zwei konkurrierende Großmächte existierten. Erschwerend kam hinzu, dass Österreich Gebiete umfasste, die weit über die Grenzen des Deutschen Bundes hinausreichten. Vom Verfassungsausschuss der Frankfurter Nationalversammlung wurde die großdeutsche Lösung vorgeschlagen: Österreich sollte mit seinen deutschen und böhmischen Ländern dem zukünftigen Reich angehören. Mit großer Mehrheit (bei nur 90 Gegenstimmen) wurde die großdeutsche Lösung angenommen, im Bewusstsein, dass die Anbindung Deutsch-Österreichs an das zu schaffende Reich unweigerlich auf eine Teilung Gesamtösterreichs hinauslief.
Mittlerweile war die Gegenrevolution in Österreich auf dem Vormarsch, das Schicksal der Revolution entschied sich in Wien. Der Paulskirchenabgeordnete Robert Blum, als Abgesandter seiner Fraktion nach Wien gereist, um seine Solidarität mit den Aufständischen zu bekunden, schrieb voller Überschwang an seine Frau Jenny: „Wien ist prächtig, herrlich, die liebenswürdigste Stadt, die ich je gesehen; dabei revolutionär in Fleisch und Blut. Die Verteidigungsanstalten sind furchtbar, die Kampfbegier grenzenlos. Alles wetteifert an Aufopferung, Anstrengung und Heldenmut. Wenn Wien nicht siegt, so bleibt nach der Stimmung nur ein Schutt- und Leichenhaufen übrig, unter welchem ich mich mit freudigem Stolze begraben lassen würde.“ Die Stadt war in den Händen der Aufständischen. Demokratische Vereine, Studenten und Arbeiter beherrschten die Straßen. Nach tagelangen, erbitterten Gefechten – mehr als 2000 Revolutionäre verloren ihr Leben – wurde Wien von den Truppen des österreichischen Generals Windischgrätz eingenommen.
„Ich sterbe für die Freiheit. Möge das Vaterland meiner eingedenk sein.“
25 Aufständische wurden hingerichtet, unter ihnen der Paulskirchenabgeordnete Robert Blum. Unter Missachtung seiner Abgeordnetenimmunität wurde er am 9. November 1848 auf der Brigittenau standrechtlich erschossen. Von ihm werden die berühmt gewordenen letzten Worte kolportiert: „Ich sterbe für die Freiheit. Möge das Vaterland meiner eingedenk sein.“ Der Sieg der Gegenrevolution in Österreich war Höhe- und Wendepunkt der Revolution. Er läutete die Gegenrevolution in Deutschland ein.
In Frankfurt harrte die Nationalversammlung noch immer der Antwort der österreichischen Regierung auf die Frage nach den zukünftigen Staatsgrenzen. Der neue österreichische Ministerpräsident Felix Fürst zu Schwarzenberg lehnte am 27. November die großdeutsche Lösung ab. Die österreichische Regierung forderte ihrerseits den Eintritt Gesamtösterreichs in das neue Deutschland. Diese sogenannte großösterreichische Lösung hätte die Aufnahme vieler Millionen Nicht-Deutscher in das neu zu schaffende Reich bedeutet. Für die Abgeordneten der Frankfurter Paulskirche war das nicht annehmbar. Sie wollten einen Bundesstaat und keinen Staatenbund unter österreichischer Vorherrschaft. Als kleinsten gemeinsamen Nenner einigte man sich schließlich auf die kleindeutsche Lösung: Ein preußisch geführtes Deutschland ohne Deutsch-Österreich. Die Verfechter der kleindeutschen Lösung, unter ihnen Dahlmann und Gagern gaben sich der Hoffnung hin, dass „Preußen in Deutschland aufgehe.“ Die Mehrheit der Demokraten und Republikaner sowie der süd- und südwestdeutschen Katholiken schlossen sich hingegen nur widerwillig der kleindeutschen Lösung an, da sie „zuerst und vor allem anti-borussisch“ waren, „sie wollten keine preußische Führung und wollten nicht allein mit Preußen im neuen Reich sein“ (Thomas Nipperdey).
Am 27. März 1849 wurde die Verfassung von der Frankfurter Nationalversammlung verabschiedet. In einer denkbar knappen Entscheidung (267 zu 263 Stimmen) wurde das Erbkaisertum mit den Stimmen Simons angenommen. Alles in allem fiel die Verfassung wesentlich demokratischer aus, als man angesichts der Kräfteverhältnisse hätte erwarten können. Den Liberalen und Demokraten gelang es, der „Rechten“ das allgemeine Wahlrecht und das suspensive Veto im Tausch gegen das Erbkaisertum abzutrotzen. Freilich spielten hierbei auch taktische Erwägungen eine Rolle. Ein Teil der Konservativen wollte die Verfassung möglichst demokratisch machen, um dem preußischen König die Ablehnung der Kaiserwürde zu erleichtern. Insbesondere mit der Wahlrechtsentscheidung setzte die Paulskirche Maßstäbe. Die Prinzipien der allgemeinen, gleichen und geheimen Mehrheitswahl gingen in das Wahlrecht des Norddeutschen Bundes und anschließend 1871 in das des Deutschen Reiches über. Weihevoll und ein wenig pathetisch formulierte Ludwig Uhland: „Es wird kein Haupt mehr über Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt ist.“
Angesichts des zunehmenden Druckes der gegenrevolutionären Kräfte und der schwierigen äußeren Umstände ist es keine Übertreibung, von einer großen politischen Leistung des jungen Paulskirchenparlamentes zu sprechen. Erst in der neueren Forschung erfahren die Umsichtigkeit und die große politische Reife der Paulskirchenabgeordneten allmählich eine angemessene Würdigung (Siemann).
Die Paulskirchenverfassung kann hier abgerufen werden.
Jähes Ende
Am 28. März 1849 wurde Friedrich Wilhelm von Preußen von der Paulskirche zum Kaiser der Deutschen gewählt. Eine gewählte Abgeordnetendeputation unter Führung des Parlamentspräsidenten Eduard Simson trug ihm am 3. April in Berlin die Kaiserkrone an. In einer verklausulierten Antwort behielt sich der König vor, „das freie Einverständnis der gekrönten Häupter, der Fürsten und freien Städte“ einzuholen, um zu beraten, „ob die Verfassung dem Einzelnen wie dem Ganzen frommt“. De facto war dies eine Ablehnung der Kaiserwürde und wurde auch als solche vom Parlament interpretiert. Seine eigentlichen Beweggründe für die Ablehnung der Kaiserwürde nennt er in einem vertraulichen Brief an den preußischen Gesandten in London: „Des Bescheides Sinn ist: Ich kann Euch weder ja, noch nein antworten. Man nimmt nur an und schlägt nur aus eine Sache, die geboten werden kann, und ihr habt mir nichts zu bieten: Das mach ich mit meines Gleichen ab; jedoch zum Abschied die Wahrheit: Gegen Demokraten helfen nur Soldaten.“
Mit der Weigerung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die Erbkaiserkrone anzunehmen, war die Frankfurter Nationalversammlung gescheitert. Preußen erklärte am 14. Mai die Mandate seiner Abgeordneten für erloschen, viele Österreicher hatten das Parlament bereits verlassen. Übrig blieb ein aus 100 Radikalen bestehendes Rumpfparlament, das seinen Sitz nach Stuttgart verlegte. Es wurde am 18. Juni vom Militär aufgelöst. Innerhalb kürzester Zeit wurde die Frankfurter Paulskirche von einer Welle der Gegenrevolution überrollt.
In einzelnen Staaten versuchten die Bürger in einem verzweifelten Kampf die Reichsverfassung zu retten (Reichsverfassungskampagne). Aufstände in Sachsen und der Pfalz wurden von preußischen Truppen niedergeschlagen. Bis zuletzt versuchte Baden die Errungenschaften der Revolution zu verteidigen. Auf der Offenburger Landesversammlung der demokratischen Vereine am 13. Mai 1849, mit mehr als 40.000 Teilnehmern, wurde noch einmal die demokratische Republik gefordert. Wenig später wurde eine provisorische Regierung mit dem Paulskirchenabgeordneten Lorenz Brentano an der Spitze einberufen und Wahlen zu einer konstituierenden Landesversammlung abgehalten. Der erste republikanisch regierte deutsche Staat währte jedoch nicht lange. Die vom Großherzog angeforderten preußischen Truppen schlugen den Aufstand der Revolutionäre nieder. Angesichts der zahlenmäßigen Überlegenheit der preußischen Truppen war der Kampf der vereinten badischen Volks- und Bürgerwehren von vornherein zum Scheitern verurteilt. Am 23. Juli 1849 kapitulierten die letzten der verbliebenen 6.000 Kämpfer in der Festung Rastatt.
Die Gegenrevolution reagierte mit unverhältnismäßiger Härte. Preußische Standgerichte und Kriegsgerichte sprachen mehr als 1.000 Verurteilungen aus; in der Festung Raststatt wurde jeder Zehnte erschossen. 80.000 Badener (fast jeder Achtzehnte) wanderten aus. Die drakonischen Strafmaßnahmen – Standgerichte, Todesstrafen, Hochverratsprozesse und Zuchthausstrafen – prägten sich tief in das Gedächtnis der Zeitgenossen ein. Im Badischen Wiegenlied klingt die durch den gegenrevolutionären Terror verursachte Verbitterung an:
Schlaf mein Kind, schlaf leis!
Dort draußen geht der Preuß.
Deinen Vater hat er umgebracht,
Deine Mutter hat er arm gemacht,
Und wer nicht schläft in stiller Ruh,
Dem drückt der Preuß die Augen zu.
Schlaf, mein Kind, schlaf leis!
Dort draußen geht der Preuß.
Die verdrängte Revolution
Auf die gescheiterte Revolution von 1848/49 folgte eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts, die Ära der Reaktion. Viele Liberale und Demokraten bezahlten ihren Einsatz für Freiheit und Einheit mit Verfolgung, Amtssuspendierung und Festungshaft. Nicht wenige wanderten aus. Karl Biedermann notiert in seinen Memoiren: „Durch ganz Deutschland ging eine Reaktion, so planmäßig, so schonungslos, alle edelsten Gefühle der Nation tretend, wie es weder in den 20er, noch in den 30er oder 40er Jahren etwas Ähnliches gegeben hatte.“ Der sonst so milde Christoph Dahlmann urteilt: „Das Unrecht hat jede Scham verloren.“ Dass die Revolution von 1848/49 aus dem politischen Bewusstsein der Deutschen nahezu verdrängt ist, ist nicht zuletzt diesem „Jahrzehnt entfesselter Polizeistaatlichkeit“ (Siemann) geschuldet.
In der Folge betrieb die preußische Politik nun ihrerseits eine Strategie der Reichseinigung „von oben“, die in die Gründung des Kaiserreiches von 1871 mündete. Nach der Bismarckschen Reichsgründung mit „Eisen und Blut“ distanzierten sich frühere Sympathisanten wie Heinrich von Treitschke von ihrer umstürzlerischen Vergangenheit. Es war nun nicht mehr opportun, sich als Achtundvierziger zu bekennen.
Was waren die Gründe für das Scheitern der Revolution von 1848/49, wer waren die „Schuldigen“? Die Liberalen, die sich aus Sorge vor linksextremer Radikalisierung und Bürgerkrieg nicht deutlich genug von den alten Mächten distanzierten, oder die Radikalen, deren Sorge vor der Gegenrevolution sie zu übereiltem Vorgehen verleitete? Letztendlich war die Vereinbarungsstrategie der Liberalen nicht erfolgreicher als die Konfrontationsstrategie der radikalen Kräfte. Die Spaltung der bürgerlichen Bewegung in Liberal-Konstitutionelle und radikale Demokraten bewirkte wohl eine Schwächung der Revolution, war aber nicht der entscheidende Grund für das Scheitern. „Die eigentliche Ursache des Scheiterns war, dass die Widerstände zu vielfältig und zu groß waren“ (Thomas Nipperdey).
Dennoch ist es zu kurz gegriffen, das Ergebnis der Revolution allein von ihrem Scheitern her zu beurteilen. 1848 war der Beginn eines nicht umkehrbaren Modernisierungsprozesses. Die Revolution markierte das Ende der Restauration, der Ära Metternichs. Die feudale Ordnung wurde beseitigt, und wichtiger, über alle Bevölkerungsgruppen hinweg entstand eine nationale Öffentlichkeit mit beginnender Ausdifferenzierung der Parteien. Entgegen allen Versuchen der nachrevolutionären Zeit, die Revolution als „Meuterei, Staatsstreich und Putschversuch“ abzuqualifizieren, bleibt sie ein unverzichtbares Element in der Traditionslinie der deutschen Freiheitsbewegungen und ein Meilenstein auf dem Weg zu unserer heutigen freiheitlich-demokratischen Grundordnung.















